Liebe Mitstreiterinnen, Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Urheberrechtsrichtlinie, über die das europäische Parlament bald
abstimmen wird, werden Online-Plattformen verpflichtet, Uploadfilter
einzuführen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen und
blockieren sollen.
Uploadfilter sind Black Boxes, die die Informationsfreiheit im Internet
einschränken. Sie verstehen den Kontext von Inhalten nicht, werden das
Teilen von Informationen mit Links und kurzen Teasertexten verhindern
und Memes, Parodien und Adaptionen blockieren.
Die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. ruft
gemeinsam mit dem Chaos Computer Club, Freischreiber e.V. und Heart of
Code e.V. zur Demo #Berlingegen13 am *Samstag, **02.03.2019* auf.
https://berlingegen13.wordpress.com/
Unterstützer*innen sind herzlich willkommen. Mail an:
berlingegen13(a)heartofcode.org
Treffpunkt ist 13:00 Uhr am Axel-Springer-Hochaus.
Bitte teilt und verbreitet den Aufruf auf allen Kanälen.
Gegen Uploadfilter – Für ein freies Internet.
Die EU-Urheberrechtsreform schreibt vielen Internetseiten und Apps vor,
von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf
Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die
Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu
müssen. Dieses neue Urheberrecht macht nicht nur Nutzerinnen und
Nutzern, sondern auch Urheberinnen und Urhebern das Leben schwer.
*Uploadfilter sind gefährlich für das freie Netz.* Sie richten sich
direkt gegen netzkulturelle Phänomene, gegen Meme, Youtube-Videos,
Remixe und all den Spaß, den viele so lieben. Sie richten sich gegen
Innovation, gefährden neue und alte Projekte. Sie richten sich aber auch
gegen das freie Wort. Zum Beispiel treffen sie Whistleblower, die
geschütztes Material zur Aufdeckung von Missständen hochladen. Sie
stärken die Macht der großen Konzerne gegenüber Newcomern. Und das sind
nur die unmittelbaren Auswirkungen.
*Urheberinnen und Urheber profitieren von dem aktuellen Gesetzesentwurf
nicht!* Das Leistungsschutzrecht in Artikel 11 soll vor allem Verlagen
neue Einnahmen sichern. Artikel 12 benachteiligt Autoren, Kreative und
andere Urheber. Und die Uploadfilter in Artikel 13, gegen die wir am 2.
März 2019 auf die Straße gehen, schützen nicht etwa die eigentlichen
Urheberinnen und Urheber, sondern sie behindern ihre Arbeit.
*Netz-Biotope sind bedroht.* Viele kleinere Plattformen können den
technischen Aufwand für derartige Filter gar nicht leisten. Schier
unendlich ist die Anzahl der urheberrechtlich geschützten Werke, gegen
die jeder einzelne Upload geprüft werden muss. Sie werden daher
gezwungen sein, die Filter an externe Dienstleister wie Google auslagern
zu müssen. Und sie haften für den Inhalt der Nutzer.
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17