Guten Morgen,
Gestern haben wir einen Offenen Brief an mehrere EU-Kommissionen
veröffentlicht, in dem wir das Verbot der Vorratsdatenspeicherung
fordern. Aus der EU kommen immer mehr Stimmen, die genau dies fordern.
Verbunden haben wir die Veröffentlichung mit einer ersten und kurzen
Stellungnahme zum Urteil des EuGH, der gestern urteilte, dass die
anlasslose Telekommunikations-Überwachung rechtswidrig ist. Dass die
Ausnahmen, die das Gericht sieht, nicht doch zur anlasslosen und breiten
Vorratsdatenspeicherung führt, dafür müssen wir weiterhin sorgen.
Offener Brief
<https://digitalegesellschaft.de/2020/10/keine-vorratsdatenspeicherung-in-de…>
Pressemitteilung
<https://digitalegesellschaft.de/2020/10/der-eugh-bestaetigt-uns-in-unseren-…>
Beste Grüße aus der Geschäftsstelle
Elke Steven
Presseinfo
Der EuGH bestätigt uns in unseren Warnungen: Keine
Vorratsdatenspeicherung in der EU!
In einem breiten europäischen Bündnis aus unterschiedlichen
Organisationen wenden wir uns in einem Offenen Brief an EU-Kommissionen
mit der Forderung nach einem EU-weiten Verbot von anlassloser
Telekommunikations-Überwachung. Der Brief richtet sich an die
EU-Kommissarin für Inneres, den EU-Kommissar für den Binnenmarkt, den
EU-Justizkommissar und die EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales.
Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der
Fachleute und der Industrie heben die Gefahren der Vorratsspeicherung
von Telekommunikationsdaten hervor und warnen: Eine derartig invasive
Überwachung der gesamten Bevölkerung ist nicht akzeptabel. „Die
Vorratsdatenspeicherung löst keine strafrechtlichen Probleme, aber
schränkt Grund- und Freiheitsrechte aller Bürger und Bürgerinnen ein und
gefährdet die Demokratie“ hebt die Geschäftsführerin der Digitalen
Gesellschaft, Elke Steven, hervor.
Bestätigt sehen wir uns durch das heutige Urteil des EuGH. Dieser hat am
6. Oktober 2020 erneut festgestellt, dass die pauschale
Vorratsdatenspeicherung grundlegende Bürgerrechte verletzt.
Kommunikationsunternehmen dürfen nicht anlasslos speichern und Daten an
Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeben. Auch die denkbaren
Ausnahmen will das Gericht in hohem Maße eingeschränkt sehen. Diese sind
nur dann möglich, wenn es um eine akute Bedrohung der nationalen
Sicherheit geht, die Speicherung tatsächlich geeignet ist, dies von
Gerichten überprüft wurde und die Maßnahme zeitlich begrenzt erfolgt.
Wir schreiben in dem Offenen Brief: „Eine umfassende
Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als
überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen. (..,)“
Auch das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf nicht
als Vorbild für die EU angesehen werden. „Das deutsche Gesetz verfolgt
den gleichen grundsätzlich riskanten Ansatz, Daten über alle Bürgerinnen
und Bürger kontinuierlich und ohne Rücksicht auf individuellen Verdacht,
Bedrohung oder Bedarf zu erheben.“
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17
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