Guten Morgen,
heute haben wir mit einer Presseinformation die Kommentierung des
Referentenentwurf zur 10. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht: "Ungezähmte
Internetgiganten -
GWB-Digitalisierungsgesetz: Trippelschritte mit geringer Wirkung - Für
eine digitale Grundversorgung im 21. Jahrhundert!"
Noch mehr darüber erfahren könnt ihr auch auf unserem youbube-Video vom
87. Netzpolitischen Abend: https://youtu.be/7ZTZ5XEXoQw
Beste Grüße
Elke
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/ungezaehmte-internetgiganten/
GWB-Digitalisierungsgesetz
Ungezähmte Internetgiganten
Die Initiative „Konzernmacht beschränken“ und UnternehmensGrün
kritisieren, die Marktmacht der Internetgiganten wird nicht
beschränkt
Berlin, 21.1.2020: Die Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs für die
Novellierung des Wettbewerbsrechts verzögert sich seit Wochen, es liegt
nur ein nicht-konsensfähiger Referentenentwurf vor. Die Initiative
„Konzernmacht beschränken“ und der Verband UnternehmensGrün wollen,
gemeinsam mit Oxfam, Digitalcourage und Digitale Gesellschaft,
angesichts dieser Hängepartie zu Beginn des neuen Jahres der Diskussion
neuen Schwung verleihen und legen ihre Forderungen vor. Sie begrüßen das
Bestreben, die missbräuchlichen Praktiken der Internetgiganten
einzudämmen. Sie halten den Regierungsentwurf allerdings für nicht
geeignet, um funktionierende digitale Märkte zu gewährleisten,
Marktabschottung zu verhindern und die Marktmacht der Internetgiganten
zu beschränken. Mit den neuen Regeln kann das Bundeskartellamt zwar -
wenn es will, missbräuchliche Praktiken der Internetgiganten untersagen
und bei hoher Gefährdungslage schneller einschreiten. Aber dieses
punktuelle Eingreifen greift bei „Winner-takes-it-all“-Märkten und bei
vorherrschenden digitalen Monopolen zu kurz. Die Bundesregierung hat es
versäumt, eine rechtliche Grundlage für eine Entflechtung als „ultima
ratio“ zu schaffen, „Killer-Akquisitionen“ zu kontrollieren und
Organisationsstrukturen zu ermöglichen, die den Missbrauch der
Marktmacht weitestgehend verhindern kann.
*Rena Tangens, Vorstand von Digitalcourage und Mitglied bei der
Initiative „Konzernmacht beschränken“*, kritisiert die mangelnde
Stärkung von Verbraucherrechten: „Die Gesetzesnovelle ist leider nicht
der große Wurf. Die Internetgiganten können sich auch in Zukunft
ungestraft weigern, kleineren Anbietern interoperable Datenformate und
eine Übertragung von Daten in Echtzeit bereitzustellen. So wird es
Verbraucher*innen quasi unmöglich gemacht, ohne Nachteile alternative
Messenger-Dienste oder andere soziale Netzwerke zu verwenden.
Datenschutz- und Verbraucherschutzorganisationen sollten ein
Antragsrecht auf die Einleitung eines Verfahrens des Bundeskartellamts
erhalten. Auch sollte das Bundeskartellamt nicht nur befugt sein,
verbraucherrechtsrelevante Missstände aufzudecken, sondern es sollte sie
auch abstellen können."
*Dr. Wolfgang Oels, COO von Ecosia und Mitglied bei UnternehmensGrün*,
merkt an: „Drastische Schritte sind notwendig, um endlich für fairen
Wettbewerb zu sorgen: Exklusivitätszwänge, Ausschluss von
marktbeherrschenden Plattformen, Gerichtsstände in den USA, irreführende
'Warnhinweise' und die missbräuchliche Bevorzugung eigener Dienste bei
der Vergabe von Standardeinstellungen sind schnell zu beenden. Die
Politik muss außerdem sicherstellen, dass kleine und mittelständische
Unternehmen nicht nur Recht haben, sondern auch Recht behalten und zwar
rechtzeitig, also in Internetgeschwindigkeit.“
Auch *Dr. Nicolas Scharioth, Geschäftsführer von Pollion und Mitglied
bei UnternehmensGrün*, hält eine Novelle des Kartellrechts allein für
nicht ausreichend: „Bei App-Märkten, Online-Marktplätzen, Suchmaschinen
und sozialen Medien handelt es sich um öffentliche Güter, die zur
digitalen Grundversorgung im 21. Jahrhundert gehören. Die
Bundesregierung sollte einen uneingeschränkten Zugang zu den
Plattformmärkten sicherstellen, indem sie für den Aufbau eigener oder
gemeinnütziger Angebote und Strukturen sorgt. Dazu gehören könnten
beispielsweise ein verpflichtender europäischer Suchindex, Open
Source-Social Media Alternativen, Datenstandards zur einfachen Migration
von Social Media Konten, ein Open Source Smartphone-Betriebssystem und
ein öffentlicher App-Markt, der auf allen Betriebssystemen zur Verfügung
steht.“
Hintergrund:
* Gemäß Koalitionsvertrag soll das Ziel der 10. Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein, das Wettbewerbsrecht in
Bezug auf die Digitalisierung zu modernisieren und fit für den
kartellrechtlichen Missbrauch der Internetgiganten zu machen. (1)
* Mit der 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber bereits einige
Anpassungen vorgenommen, die digitale Plattformen betreffen. Der
Annahme eines Marktes steht nun nicht mehr entgegen, dass eine
Leistung unentgeltlich erbracht wird. Es ist somit anerkannt, dass
Unternehmen auch bei der Erbringung unentgeltlicher Leistungen eine
starke Marktstellung erlangen können. Bei der Bewertung der
Marktstellung eines Unternehmens sind jetzt insbesondere bei
mehrseitigen Märkten und Netzwerken u.a. auch Netzwerkeffekte,
Größenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten und der Zugang
zu wettbewerbsrelevanten Daten zu berücksichtigen.
* Die Monopolkommission empfiehlt ihrem Hauptgutachten 2018, den
Verbraucherschutzverbänden ein Recht einzuräumen, die Durchführung
kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen initiieren zu können. Als
besonders hoch wird das Risiko der Kollusion eingeschätzt. Dabei
koordinieren Unternehmen Preise oder Mengen und erzielen dadurch
höhere Gewinne als im Wettbewerb. Bei Preisalgorithmen ist es noch
schwieriger als ohnehin, kollusives Verhalten festzustellen.
* In der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zur Missbrauchsaufsicht
bei marktmächtigen Unternehmen wird vorgeschlagen, das Kartellrecht
um einen Passus zu ergänzen, der die Untersagung eines
Zusammenschlusses auch dann ermöglicht, wenn ein Zusammenschluss
Ausdruck einer Gesamtstrategie ist, im Rahmen derer ein
marktbeherrschendes Unternehmen systematisch wachstumsstarke
Unternehmen in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung aufkauft, und
diese Strategie wirksamen Wettbewerb erheblich behindert
(Killer-Akquisitionen).
* Der Vorschlag, ein Entflechtungsinstrument als letzten Mittel in
einzuführen, ist nicht neu. Er geht bereits auf die 1960er Jahre
zurück, als der damalige Präsident des Bundeskartellamts Günther
solch ein Instrument forderte. Zuletzt hatte die FDP im Jahr 2010
einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der Regierungszeit der
schwarz-gelben Koalition vorgelegt. Auch Kartellamtspräsident Mundt
und die Monopolkommission befürworteten damals die Einführung eines
missbrauchsunabhängigen Entflechtungsinstruments im Kartellrecht, um
auf „dauerhaft vermachteten Märkten Wettbewerb in Gang zu setzen und
aufrechtzuerhalten“. Die Monopolkommission sah auch keine
grundsätzlichen verfassungs- oder europarechtlichen Einwände, die
dagegen sprechen würden. In den USA ist die Entflechtung seit mehr
als 100 Jahren Teil der Rechtspraxis im Kartellrecht.
Diskussionspapier der Initiative „Konzernmacht beschränken“:
#Konzernmacht in der digitalen Welt:
https://www.oxfam.de/system/files/konzernmacht_digitale_welt_final.pdf
Pressekontakt:
*Dr. Katharina Reuter*, Geschäftsführerin UnternehmensGrün: Mobil:
0178-4481991
*Marita Wiggerthale*, Initiative „Konzernmacht beschränken“, Oxfam:
E-Mail: mwiggerthale(a)oxfam.de; Mobil: 0162-1386321
*Dr. Wolffang Oels*, Ecosia: E-Mail: wolfgang.oels(a)ecosia.org
*Rena Tangens*, Digitalcourage: E-Mail: rena.tangens(a)digitalcourage.de,
Telefon: 0521-1639 1639
*Dr. Nicolas Scharioth*, Pollion: E-Mail: scharioth(a)pollion.com
*RA Jan Schallaböck*, Digitale Gesellschaft e.V.:
j.schallaboeck(a)irights-law.de; Telefon +49.30.5459.8127
Presse-Info als pdf:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Pressereaktion_D…
Kommentierung Digitalisierungsgesetz als pdf:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Kommentierung_Di…
/Fußnote:/
(1)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180904-kartellre…
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17
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Hallo Freunde und Freundinnen der DigiGes,
zum Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ haben wir eine
Stellungnahme verfasst und heute mit einer Presseinfo veröffentlicht.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch nicht nur ungeeignet, sondern
letztlich kontraproduktiv. Sie bringen enorme Eingriffe in die
informationelle Selbstbestimmung und die Informationssicherheit mit
sich, die nicht nur Straftäter und Straftäterinnen betreffen werden und
insgesamt nicht gerechtfertigt sind. Die Pressinfo mit den Links zur
Stellungnahme schicken wir hiermit.
Herzliche Grüße
Elke Steven
Presseinformation
Handlungsfähigkeit vortäuschendes Gesetz mit schwerwiegenden
Folgen für Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
Mitte Dezember hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) einen bereits vielfach kritisierten
Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt. Auch die
Digitalen Gesellschaft e.V. hat eine Stellungnahme beim BMJV eingereicht
und veröffentlicht diese:
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/stellungnahme-zum-entwurf-eines-ges…
Tatsächlich gibt es in unserer Gesellschaft große Probleme mit
rassistischen, antisemitischen und nationalistischen Straftaten und
Hasskriminalität. Dringend wäre es geboten, auch in der Regierung
darüber nachzudenken, wie der Schutz der Betroffenen organisiert werden
kann und wie vor allem die gesellschaftlichen Ursachen zu bekämpfen
sind. Dieser Referentenentwurf reduziert das Problem jedoch auf einen
kleinen Teil des kommunikativen Raums, überträgt staatliche Aufgaben an
private Anbieter und veranlasst eine riesige Sammlung von Daten auf
Verdacht. Von den tiefen Eingriffen in die informationelle
Selbstbestimmung und die Informationssicherheit werden alle betroffen sein.
Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft e.V.,
befürchtet: „Mit diesem Gesetz wird die Gefahr verstärkt, dass die einen
kreativ mit den Gesetzesverschärfungen umgehen und ihre Meinungen
dennoch unmissverständlich und alle Andersdenkenden bedrängend äußern.
Andere werden sich verunsichert aus der Kommunikation in den sozialen
Medien zurückziehen. Das Gesetz täuscht Handlungsfähigkeit angesichts
verbreiteter Empörung vor, trägt aber selbst zum Abbau von
Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bei.“
Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. an das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Stellungnahme-BM…
Presseinformation:
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/handlungsfaehigkeit-vortaeuschendes…
Pressekontakt:
Dr. Elke Steven (Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.)
Elke.Steven(a)digitalegesellschaft.de, 030 450 840 17
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Digitale Gesellschaft e.V.
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13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 18
Liebe Freundinnen und Freunde der Digitalen Gesellschaft,
Horst Seehofer forderte in den letzten Tagen die Einführung von
Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung an einer Vielzahl
von Bahnhöfen und Flughäfen - wir fordern im Bündnis mit Digitale
Freiheit, dem CCC, FifF und Digitalcourage ein Verbot von automatischer
Gesichtserkennung durch staatliche Stellen im öffentlichen Raum.
Lest unten unsere Pressemitteilung dazu von heute und besucht die
Bündniswebsite https://gesichtserkennung-stoppen.de/.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: Aktuelle Pläne des Innenministeriums müssen gestoppt
werden – Bündnis fordert Verbot automatisierter Gesichtserkennung
Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen wendet sich gegen
den Vorstoß des Innenministeriums, an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen
automatisierte Gesichtserkennung einsetzen zu wollen. Stattdessen
fordert das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“ ein Verbot dieser
hochproblematischen Technologie in Deutschland. Auch wenn eine
Verbesserung der Sicherheit etwa an Bahnhöfen grundsätzlich sinnvoll
erscheint, ist automatisierte Gesichtserkennung als Mittel dafür nicht
nur ungeeignet, sondern hat immense negative Folgen für Millionen
Passanten und Reisende.
Automatisierte Gesichtserkennung bedeutet eine permanente heimliche
Personenüberwachung in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen oder Flughäfen.
Die Körperdaten aller Vorbeilaufenden werden dabei erfasst und
automatisiert mit Datenbanken abgeglichen, ohne dass die Betroffenen
dies bemerken müssen. Damit greift die automatisierte Gesichtserkennung
tief in die Rechte und Freiheiten von Menschen ein, wenn biometrische
Körperdaten quasi im Vorbeigehen und anlasslos analysiert werden.
„Automatische Gesichtserkennung ist eine Hochrisikotechnologie“, erklärt
Viktor Schlüter von der Organisation Digitale Freiheit: „Hohe
Falscherkennungsraten, die Diskriminierung von Frauen und People of
Color und das enorme Missbrauchspotential stellen eine Gefahr für die
Demokratie dar.“
„Dieses unnötige und invasive Biometriesystem ist nur ein weiterer
Baustein, den maschinenlesbaren Menschen zu schaffen. Allein durch das
zufällige Vorbeilaufen legen wir mit unseren Körperdaten eine digitale
Spur, die uns alle auch wegen der Unzuverlässigkeit der eingesetzten
Algorithmen in unseren Rechten und Freiheiten einschränkt“, sagte Dirk
Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
„Die optische Vermessung von Gesichtern droht eine weitere Form der
anlasslosen Überwachung zu werden, nur diesmal mit detaillierten
Körperdaten“, fügt Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden
und gesellschaftliche Verantwortung hinzu. „Wir müssen uns jetzt diesen
gefährlichen Plänen in den Weg stellen, bevor immer mehr öffentliche
Räume mit biometrischen Erkennungssystemen bestückt werden, die zudem
nicht einmal mehr Sicherheit bringen.“
„Der Einsatz dieser Technologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes
schränkt auch politische Teilhabe ein: Wer fürchten muss, automatisch
erfasst zu werden, wird im Zweifel eher nicht an einer Demonstration
teilnehmen“, gibt Elisabeth Niekrenz von der Digitalen Gesellschaft zu
bedenken.
Im Lichte stetig sinkender Kriminalitätsraten in Deutschland besteht
nicht nur keinerlei Notwendigkeit für neue, teure und ineffiziente
Überwachungsmaßnahmen zur anlasslosen Erfassung von Körperdaten von
Reisenden, sondern ist es Zeit, ein Verbot dieser gesellschaftlich
schädlichen Technologie in die Wege zu leiten. Ein Verbot
automatisierter Gesichtserkennung in Deutschland hat bereits Vorbilder:
Mehrere US-amerikanische Großstädte haben den Einsatz der Technologie
durch staatliche Stellen im öffentlichen Raum aufgrund der damit
verbundenen Gefahren verboten. Der Stadtrat von San Francisco etwa
bezeichnete automatisierte Gesichtserkennung als „gefährliche Waffe“
sowie als inkompatibel mit einer gesunden Demokratie und verbot ihren
Einsatz. [3]
Dass die teure Technik überhaupt einsatzreif ist und den erhofften Zweck
erfüllt, ist zudem zweifelhaft: In einem Gesichtserkennungstest von
Innenministerium und Bundespolizei im Jahr 2018 in Berlin war die
Falscherkennungsrate so hoch, dass mehr als jede 200. Person
fälschlicherweise erkannt wurde. Dies würde allein am getesteten
Berliner Bahnhof Südkreuz zu täglich 600 Fehlalarmen führen. Der Chaos
Computer Club [0] und das Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung [1] kritisierten die unwissenschaftliche
Vorgehensweise und Auswertung der Tests sowie die deutlich geschönten
Testergebnisse.
Das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“ [2] besteht aus den
zivilgesellschaftlichen Organisationen Digitale Freiheit, Chaos Computer
Club, Digitale Gesellschaft, Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung sowie Digitalcourage.
Verweise:
[0] Biometrische Videoüberwachung: Der Südkreuz-Versuch war kein
Erfolg, https://www.ccc.de/de/updates/2018/debakel-am-suedkreuz
[1] Verfälschte Studie zur Tauglichkeit grundrechtswidriger
Techniken,
https://www.fiff.de/verfaelschte-studie-zur-tauglichkeit-grundrechtswidrige…
[2] Webauftritt des Bündnisses,
https://www.gesichtserkennung-stoppen.de/
[3] San Francisco Approves Ban On Government's Use Of Facial
Recognition Technology,
https://www.npr.org/2019/05/14/723193785/san-francisco-considers-ban-on-gov…
Pressekontakte:
Digitale Freiheit
mail(a)digitale-freiheit.jetzt
Digitale Gesellschaft e.V.
presse(a)digitalegesellschaft.de
030 450 840 18
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/pressemitteilung-aktuelle-plaene-de…
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
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