Liebe Freunde und Freundinnen der Digitalen Gesellschaft,
wir müssen uns auch erst ein wenig an den neuen Verteiler gewöhnen.
Erste unkommentierte Infos habt Ihr bereits erhalten. Heute schicken wir
Euch die Einladung zum 87. Netzpolitischen Abend. Kommt und diskutiert
mit uns! Wir werden ab 19:15 auf der c-base sein und freuen uns, Euch zu
treffen.
Falls Ihr Ideen für Themen und/oder Referenten und Referentinnen habt,
könnt Ihr mir diese gerne schicken.
Den nächsten Netzpolitischen Abend gibt’s am Dienstag, den 5. November
2019, wie immer ab 20 Uhr auf der c-base <https://www.c-base.org/>.
Einmal im Monat bringt die netzpolitische Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. netzpolitisch Interessierte und Aktive auf der c-base
<https://www.c-base.org/> in Berlin zusammen. In kurzen Vorträgen
stellen interessante Menschen spannende Themen, Projekte, Initiativen
und Kampagnen aus der Weite des Politikfeldes Netzpolitik vor. Die
inhaltliche Bandbreite ist ebenso hoch wie der Praxisbezug, weshalb die
Veranstaltung sowohl bei netzpolitischen Einsteigern als auch bei
Erfahrenen beliebt ist. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, andere
Aktive kennenzulernen und bei Mate oder Bier ins Gespräch zu kommen. Die
Netzpolitischen Abende finden an jedem ersten Dienstag im Monat ab 20
Uhr statt. Der Eintritt ist frei.
Programm
Kosmas Zittel
<https://www.whistleblower-net.de/uber-uns/geschaeftsfuehrer/>: *Warum
brauchen wir ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz?*
Ob Donald Trump, LuxLeaks, Football Leaks, Steuer-CDs oder Toll Collect
– fast täglich berichten die Medien von neuen Enthüllungen durch
Whistleblower. Doch wie sieht die Lage für Whistleblower in Deutschland
aus? Welche Konsequenzen haben sie zu befürchten? Wann und wie ist
Whistleblowing erlaubt? Was wird sich durch die neue EU-Richtlinie
verändern? Über all diese Fragen wollen wir uns mit Kosmas Zittel,
Vorstandreferent bei Whistleblower Netzwerk e.V., austauschen.
Elisabeth Niekrenz
<https://digitalegesellschaft.de/uber-uns/unsere-mitarbeiter/>:
*E-Evidence: Strafermittlungen über Grenzen hinweg*
Die EU verhandelt derzeit über eine Verordnung, mit der Provider zur
Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden aller EU-Länder verpflichtet
werden sollen. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der
ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der
Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Warum dieser Vorschlag
Datenschutz, den Schutz vor politischer Verfolgung sowie das
internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen gefährdet und was
die Digiges dagegen tut, erfahrt ihr hier.
Marita Wiggerthale <https://www.oxfam.de/kontakt/marita-wiggerthale> und
Jan Schallaböck <https://irights-law.de/team/jan-schallaboeck/>: *Will
die Politik die Macht der Digitalkonzerne beschränken?*
Die Marktmacht der Digitalkonzerne macht auch der Politik Sorgen. Denn
die digitale Ökonomie wird bereits heute von kaum mehr als einer
Handvoll Konzerne beherrscht. Nun will die Bundesregierung das
Kartellrecht ändern, um den Missbrauch von Marktmacht durch digitale
Plattformen besser erfassen und effektiv abstellen zu können. Jan
Schallaböck von der Digitalen Gesellschaft und Marita Wiggerthale von
Oxfam geben einen Überblick über die vorliegenden Vorschläge und stellen
ihre vorläufige Bewertung vor.
Chris Köver <https://netzpolitik.org/author/chris-koever/>:
*KI-Ethik-Richtlinien *
Organisatorisches
Ihr findet die c-base in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist
wie immer ab 19:15 Uhr, los geht’s um 20 Uhr, selbstverständlich auch im
Stream unter http://c-base.org
<https://www.youtube.com/channel/UCpAwXRcytxycyHK8P_xn0ag>. Der Eintritt
ist frei.
Hashtag
Der Hashtag für diesen Abend ist #npa087
<https://twitter.com/search?f=tweets&q=%23npa087&src=typd>, gebraucht
ihn gerne und reichlich, auch für Feedback und Fragen, wenn ihr nicht
vor Ort sein könnt.
Herzliche Grüße
Elke
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17
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Pressemitteilung: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf Daten –
13 Organisationen warnen in offenem Brief vor E-Evidence-Verordnung
13 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich in einem offenen
Brief an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, um vor der
E-Evidence-Verordnung zu warnen. Sie fordern zunächst eine Evaluation
der Europäischen Ermittlungsanordnung.
Mit der Verordnung könnten nationale Strafverfolger EU-weit Provider
zwingen, Daten herauszugeben – ohne dass das Land, in dem der Provider
sitzt oder die Daten gespeichert sind, mitentscheidet. Zum Beispiel
müssten E-Mail-Dienste oder Messenger Verbindungsdaten und sogar Inhalte
von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat,
wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder
in dem der Beschuldigte lebt, überhaupt eine Straftat ist.
„Der Vorschlag nimmt Staaten die Möglichkeit, die Grundrechte ihrer
Bürger zu schützen. Er höhlt das europäische Datenschutzrecht aus und
droht, das bestehende internationale System der Rechtshilfe in
Strafsachen zu beschädigen,“ heißt es in dem Schreiben.
Die Organisationen kritisieren weiter, dass politische Verfolgung über
Staatsgrenzen hinweg durch den Verzicht auf beidseitige Strafbarkeit
erleichtert erleichtert wird. „Wenn eine Tat in einem Staat legal ist,
dann dürfen dort ansässige Provider nicht gezwungen werden, Beweismittel
über solche Vorgänge herauszugeben,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische
Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.
Auch Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte werden nicht
geschützt. So können auch anwaltliche, journalistische oder ärztliche
Tätigkeiten betroffen sein. „Die Verhandlungen über ein
Partnerschaftsabkommen mit den USA führen im schlimmsten Fall zur
Echtzeit-Überwachung unserer Online-Kommunikation durch die
Ermittlungsbehörden. Presse- und Meinungsfreiheit sind gefährdet“, so
Alexander von Gernler, Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik
e.V. (GI).
„Die E-Evidence-Verordnung wäre toxisch für die Rechtsstaatlichkeit in
der EU“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Das gilt
insbesondere in Kombination mit flächendeckender Vorratsdatenspeicherung
und dem derzeitigen Wettbewerb zur Einschränkung von Grundrechten, den
sich die Regierungen der EU-Länder aktuell liefern.“
Vieles spricht gegen die Notwenigkeit der E-Evidence: Mit der
Europäischen Ermittlungsanordnung schuf die EU erst vor wenigen Jahren
ein Instrument, dass grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert.
Eine Evaluation fand bis heute nicht statt.
Nachdem die Kommission den Entwurf zur E-Evidence-Verordnung im April
2018 auf den Weg gebracht hatte, votierte Deutschland im Dezember 2018
dagegen, wurde aber überstimmt. Derzeit erarbeitet der Ausschuss des
europäischen Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) einen Bericht. Währenddessen hat die Kommission bereits
Verhandlungen mit den USA über ein Partnerschaftsabkommen gestartet.
Damit übergeht sie das Parlament, das sich noch nicht auf einen
Standpunkt festgelegt hat.
Pressekontakt:
Digitale Gesellschaft e.V.
presse(a)digitalegesellschaft.de
030 450 840 18
Link zum offenen Brief (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2019/10/offener_brief_ee…
Link zum offenen Brief (html):
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/offener-brief-an-die-deutschen-abge…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/pressemitteilung-kein-grenzuebersch…
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
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13347 Berlin
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