Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
wir verfolgen seit dem Sommer das Gesetzgebungsverfahren um die geplante
E-Evidence-Verordnung. Nachdem wir im Oktober die Europaabgeordneten aus
Deutschland in einem offenen Brief vor dem Vorschlag gewarnt hatten,
haben wir nun den ersten Berichtsentwurf aus dem zuständigen Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten analysiert.
Die Berichterstatterin hat zwar einige Mechanismen zur Verbesserung des
Grundrechtsschutzes eingeführt, der entscheidende Konstruktionsfehler
der E-Evidence wird aber nicht behoben.
Hier senden wir die Pressemitteilung mit Link zu unserer Analyse.
Außerdem: Im Gespräch mit Jörg Schieb und Dennis Horn erläutern wir die
Gefahren, die mit dem Vorschlag einhergehen:
https://www1.wdr.de/radio/cosmo/podcast/tech/e-evidence-verordnung-100.html
Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: E-Evidence: Berichtsentwurf im Ausschuss versucht zu
retten, was nicht zu retten ist
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es Ermittlern künftig in der
EU möglich sein, Provider grenzüberschreitend zur Herausgabe von
personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Bundesregierung hatte
diesen Vorschlag wegen erheblicher grundrechtlicher Bedenken abgelehnt,
wurde aber im Rat überstimmt. Am 11.11.2019 hat die Berichterstatterin
im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament den ersten
Vorschlag für den Standpunkt des Parlaments gemacht. Heute endet die
Frist für Änderungsanträge.
Nach einer Stellungnahme der netzpolitischen Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. enthält der Entwurf viele Verbesserungen, löst aber
das grundlegende Problem nicht: Es wäre noch immer möglich, dass
Behörden aus anderen EU-Staaten inländische Provider zur Herausgabe von
Daten zu verpflichten, obwohl dies nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre.
Die wichtigste Neuerung: Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll die
Möglichkeit haben, der Datenherausgabe binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Das ist zwar ein Fortschritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Die
Digitale Gesellschaft fordert, dass eine Entscheidung im Zielstaat
zwingend erforderlich sein muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass
Behörden aus EU-Ländern, in denen der Rechtsstaat marodiert, die
Verordnung nicht für politische Verfolgung missbrauchen.
„Der Berichtsentwurf hat aus grundrechtlicher Perspektive eine Vielzahl
von Verbesserungen eingebracht. Unter den vorgeschlagenen Änderungen
finden sich Ablehnungsmöglichkeiten für den Staat, in dem der Provider
sitzt, verbesserter Rechtsschutz für Betroffene und Stärkungen der
Beschuldigtenrechte. Er löst aber das fundamentale Problem des
Vorschlags nicht“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Analyse des Berichtsentwurfs finden Sie hier:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/grenzueberschreitender-datenzugriff…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/pressemitteilung-e-evidence-bericht…
Digitale Gesellschaft e.V.
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030 450 840 18
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
seid einiger Zeit arbeiten wir zu dem Thema Gesundheitsdaten, da gerade
ein Gesetz nach dem anderen erlassen wird, mit dem Datensicherheit und
Datenschutz ausgehebelt werden. Gestern haben wir uns in einem Offenen
Brief an die Abgeordneten des Bundestag gewandt, heute haben wir die
Presse darüber informiert. Beiliegend senden wir den Brief und
nachfolgend die Presseinfo.
Herzliche Grüße
Elke
Presseinformation*
*
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/presseinformation-offener-brief-an-…
*
*Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale
Speicherung von Gesundheitsdaten! *
Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und
Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle
Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im
Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung
und Innovation (DVG) zuzustimmen.
Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen
Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der
Krankenkassen über das Informationssystem Versorgungsdaten
(Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e
Sozialgesetzbuch V) aufbereitet. Nun sollen in einem
Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller
Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von
Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im
Forschungszentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden.
Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen, dass die
Sicherheit bei einer zentralen Speicherung von sensiblen Daten weder
technisch noch organisatorisch zu gewährleisten ist und schreiben: „Eine
zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der
Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung
bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche
Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.“
Gefordert wird, das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen
insgesamt zu überarbeiten, wobei drei Forderungen ins Zentrum gestellt
werden:
* Dezentrale und nach Zwecken getrennte Verarbeitung von Gesundheitsdaten
* Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten der Versicherten
ohne Hintertür über die Krankenkassendaten
* Grundvoraussetzung für Datenweitergabe und Datenspeicherung muss
eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus
Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert.
Pressekontakte
Elke Steven, Elke.Steven(a)digitalegesellschaft.de, 030 450 840 17, 0177
7621303
Jan Kuhlmann, kontakt(a)patientenrechte-datenschutz.de, 0151 23278225
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