Liebe Freundinnen und Freunde der Digiges,
wir haben heute gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen einen offenen
Brief an die Justizministerin gesendet, in dem wir sie auffordern, auf
die weitgehenden Einschränkungen von Freiheitsrechten und der
informationellen Selbstbestimmung in den aktuellen Referentenentwürfen
zum NetzDG sowie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Hasskriminalität zu verzichten.
Wir warnen ausdrücklich vor der Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern,
vor der Meldepflicht sozialer Netzwerke, der Verschärfung von
Straftatbeständen und vor der Verpflichtung zur Erhebung von Opfer- und
Tätergruppen.
Lest unten unsere Pressemitteilung.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: Offener Brief gegen Passwortherausgabepflicht und
Strafverschärfungen
Die Digitale Gesellschaft e.V. zeichnet gemeinsam mit 12 weiteren
Verbänden einen offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz. Die Referentenentwürfe für ein „Gesetz zur Änderung
des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und ein „Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ enthalten hochproblematische
Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz und
die Meinungs- und Informationsfreiheit.
So könnten Websitebetreibende zukünftig gezwungen werden, Passwörter an
Behörden herauszugeben. Soziale Netzwerke sollen darüber hinaus
IP-Adressen und Portnummern proaktiv an das BKA senden müssen.
Zahlreiche Straftatbestände sollen verschärft werden. Darüber hinaus
sollen laut dem aktuellsten Entwurf auch Gruppen von Tätern und Opfern
durch die Netzwerke erhoben werden. Anhand welcher Merkmale diese
Gruppen gebildet werden sollen, lässt das Gesetz offen.
„Wenn sowohl Opfer als auch Täter von den sozialen Netzwerken “Gruppen”
zugeordnet werden sollen, um besser zu analysieren, wer bedroht wird und
woher die Bedrohung kommt, dann schaffen wir Register etwa von “Juden”,
“Homosexuellen” oder “Transpersonen”. Dies sollte nicht nur aufgrund der
Lehren der deutschen Geschichte eine rote Linie sein, sondern auch in
Anbetracht der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch von
polizeilichen Datenbanken durch Beschäftigte,“ heißt es in dem Schreiben.
„Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe
in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dabei ist die Wirksamkeit
gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität höchst zweifelhaft,“ sagt
Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.
Mit der Deklaration für die Meinungsfreiheit hatten die beteiligten
Verbände bereits 2017 das NetzDG kritisiert.
Offener Brief im Volltext (html):
https://digitalegesellschaft.de/2020/02/offener-brief-zu-den-referentenentw…
Offener Brief im Volltext (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/02/20200211_offener…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2020/02/pressemitteilung-offener-brief-gege…
Pressekontakt
Elisabeth Niekrenz
elisabeth.niekrenz(a)digitalegesellschaft.de
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
Tel.: 030/450 840 18
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
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13347 Berlin
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Liebe Freundinnen und Freunde der Digiges,
wir haben uns in der letzten Woche an der Konsultation des BMJV zu einem
ersten Gesetzesentwurf, der die europäische Urheberrechtsrichtlinie
umsetzen soll, beteiligt. Das Ministerium plant, zunächst die Regelungen
zum Presseleistungsschutzrecht und zur Verlegerbeteiligung umzusetzen.
Wir halten beide für sehr problematische bzw. dysfunktionale Maßnahmen
und mahnen zudem die Bundesregierung, sich gemäß ihrer Versprechen in
Brüssel für eine grundrechtskonforme Umsetzung von Artikel 17 umzusetzen.
Lest unten unsere Pressemitteilung sowie die Stellungnahme von unserem
Vorstandsmitglied Dr. Volker Grassmuck.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Digitale Gesellschaft e.V.: Geplantes Leistungsschutzrecht wird Totgeburt
Die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. fordert die
ersatzlose Streichung des Presseleistungsschutzrechts und den Verzicht
auf eine Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung im Zuge der Umsetzung
der europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2019. Außerdem fordert sie
die Bundesregierung auf, Ihrer Erklärung Taten folgen zu lassen, dass
die Umsetzung der Richtlinie darauf zielen soll „'Uploadfilter' nach
Möglichkeit zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und die
Nutzerrechte zu wahren“.
Dies geht aus einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz zum Diskussionsentwurf für ein Erstes Gesetz
zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarkts hervor. Darin sieht das BMJV vor, zunächst das
Presseleistungsschutzrecht sowie die Verlegerbeteiligung einzuführen.
Mit dem Leistungsschutzrecht sollten bereits 2013 Anbieter wie Google
News gezwungen werden, für die Anzeige von Suchergebnissen
Lizenzgebühren an Presseverlage zu zahlen. Nachdem Google in Reaktion
auf die Regelung Presseangebote nicht mehr auflisten wollte, erhielt der
Konzern von der VG Media Gratislizenzen.
„Die Idee, Google & Co. per Leistungsschutzrecht dazu zu zwingen, einen
Teil ihrer Werbemilliarden an die Verlage abzugeben, ist eine Totgeburt.
Das müssen alle Beteiligte, vor allem der Axel Springer Verlag, der
maßgeblich dafür lobbyiert hat, endlich eingestehen und aufhören, einer
Chimäre hinterher zu rennen. Wir halten die ersatzlose Streichung
immernoch für die angemessene Lösung,“ so Volker Grassmuck,
Vorstandsmitglied der Digitalen Gesellschaft e.V.
Nachdem sowohl EuGH als auch BGH entschieden hatten, dass für eine
Beteiligung von Verlegern an Vergütungen für gesetzliche erlaubte
Nutzungen wie die Privatkopie, die über Verwertungsgesellschaften wie
die VG-Wort eingenommen werden, kein gesetzliche Grundlage besteht, soll
nun eine Rechtsgrundlage für die zuvor „rechtswidrige Enteignung der
Urheber zugunsten der Verwerter,“ wie es in der Stellungnahme heißt,
geschaffen werden. Die EU-Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten frei,
eine Verlegerbeteiligung einzuführen. Deutschland sollte im Interesse
der Urheberinnen und Urheber davon Abstand nehmen.
Schließlich muss sich die Bundesregierung aktiv in die laufenden
Brüsseler Stakeholder Dialoge einbringen, aus denen die EU-Kommission
Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 17 (vormals 13) der
Urheberrechtsrichtlinie erstellen wird. Die Bundesregierung hatte bei
Verabschiedung der Richtlinie in einer Protokollnotiz erklärt, sie
werde, „sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der
Meinungsfreiheit führt oder die zuvor skizzierten Leitlinien auf
unionsrechtliche Hindernisse stoßen, ... darauf hinwirken, dass die
festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.“ [1]
Die Organisation schließt: „Nicht nur die Digitale Gesellschaft, auch
die anderen am Dialog teilnehmenden Zivilgesellschaftsorganisationen
setzen große Hoffnungen in die Bundesregierung und darauf, dass sie mit
ihrer gewichtigen Stimme der Vernunft das Wort redet und sich für die am
wenigsten schädliche und am wenigsten fragmentierte Lösung des Dilemmas
Artikel 17 einsetzt.“
[1] Erklärung Deutschlands, Brüssel, den 15. April 2019,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_7986_2019….
Stellungnahme im Volltext (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/02/sn-bmjv_konsult2…
Stellungnahme im Volltext (html):
https://digitalegesellschaft.de/?p=12975&preview=true
Pressekontakt:
Dr. Volker Grassmuck (Vorstand Digitale Gesellschaft e.V.)
presse(a)digitalegesellschaft.de
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13347 Berlin
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
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