Pressemitteilung: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf Daten –
13 Organisationen warnen in offenem Brief vor E-Evidence-Verordnung
13 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich in einem offenen
Brief an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, um vor der
E-Evidence-Verordnung zu warnen. Sie fordern zunächst eine Evaluation
der Europäischen Ermittlungsanordnung.
Mit der Verordnung könnten nationale Strafverfolger EU-weit Provider
zwingen, Daten herauszugeben – ohne dass das Land, in dem der Provider
sitzt oder die Daten gespeichert sind, mitentscheidet. Zum Beispiel
müssten E-Mail-Dienste oder Messenger Verbindungsdaten und sogar Inhalte
von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat,
wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder
in dem der Beschuldigte lebt, überhaupt eine Straftat ist.
„Der Vorschlag nimmt Staaten die Möglichkeit, die Grundrechte ihrer
Bürger zu schützen. Er höhlt das europäische Datenschutzrecht aus und
droht, das bestehende internationale System der Rechtshilfe in
Strafsachen zu beschädigen,“ heißt es in dem Schreiben.
Die Organisationen kritisieren weiter, dass politische Verfolgung über
Staatsgrenzen hinweg durch den Verzicht auf beidseitige Strafbarkeit
erleichtert erleichtert wird. „Wenn eine Tat in einem Staat legal ist,
dann dürfen dort ansässige Provider nicht gezwungen werden, Beweismittel
über solche Vorgänge herauszugeben,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische
Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.
Auch Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte werden nicht
geschützt. So können auch anwaltliche, journalistische oder ärztliche
Tätigkeiten betroffen sein. „Die Verhandlungen über ein
Partnerschaftsabkommen mit den USA führen im schlimmsten Fall zur
Echtzeit-Überwachung unserer Online-Kommunikation durch die
Ermittlungsbehörden. Presse- und Meinungsfreiheit sind gefährdet“, so
Alexander von Gernler, Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik
e.V. (GI).
„Die E-Evidence-Verordnung wäre toxisch für die Rechtsstaatlichkeit in
der EU“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Das gilt
insbesondere in Kombination mit flächendeckender Vorratsdatenspeicherung
und dem derzeitigen Wettbewerb zur Einschränkung von Grundrechten, den
sich die Regierungen der EU-Länder aktuell liefern.“
Vieles spricht gegen die Notwenigkeit der E-Evidence: Mit der
Europäischen Ermittlungsanordnung schuf die EU erst vor wenigen Jahren
ein Instrument, dass grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert.
Eine Evaluation fand bis heute nicht statt.
Nachdem die Kommission den Entwurf zur E-Evidence-Verordnung im April
2018 auf den Weg gebracht hatte, votierte Deutschland im Dezember 2018
dagegen, wurde aber überstimmt. Derzeit erarbeitet der Ausschuss des
europäischen Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) einen Bericht. Währenddessen hat die Kommission bereits
Verhandlungen mit den USA über ein Partnerschaftsabkommen gestartet.
Damit übergeht sie das Parlament, das sich noch nicht auf einen
Standpunkt festgelegt hat.
Pressekontakt:
Digitale Gesellschaft e.V.
presse(a)digitalegesellschaft.de
030 450 840 18
Link zum offenen Brief (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2019/10/offener_brief_ee…
Link zum offenen Brief (html):
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/offener-brief-an-die-deutschen-abge…
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https://digitalegesellschaft.de/2019/10/pressemitteilung-kein-grenzuebersch…
--
Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 18
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