Guten Morgen,
Gestern haben wir einen Offenen Brief an mehrere EU-Kommissionen
veröffentlicht, in dem wir das Verbot der Vorratsdatenspeicherung
fordern. Aus der EU kommen immer mehr Stimmen, die genau dies fordern.
Verbunden haben wir die Veröffentlichung mit einer ersten und kurzen
Stellungnahme zum Urteil des EuGH, der gestern urteilte, dass die
anlasslose Telekommunikations-Überwachung rechtswidrig ist. Dass die
Ausnahmen, die das Gericht sieht, nicht doch zur anlasslosen und breiten
Vorratsdatenspeicherung führt, dafür müssen wir weiterhin sorgen.
Offener Brief
<https://digitalegesellschaft.de/2020/10/keine-vorratsdatenspeicherung-in-de…>
Pressemitteilung
<https://digitalegesellschaft.de/2020/10/der-eugh-bestaetigt-uns-in-unseren-…>
Beste Grüße aus der Geschäftsstelle
Elke Steven
Presseinfo
Der EuGH bestätigt uns in unseren Warnungen: Keine
Vorratsdatenspeicherung in der EU!
In einem breiten europäischen Bündnis aus unterschiedlichen
Organisationen wenden wir uns in einem Offenen Brief an EU-Kommissionen
mit der Forderung nach einem EU-weiten Verbot von anlassloser
Telekommunikations-Überwachung. Der Brief richtet sich an die
EU-Kommissarin für Inneres, den EU-Kommissar für den Binnenmarkt, den
EU-Justizkommissar und die EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales.
Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der
Fachleute und der Industrie heben die Gefahren der Vorratsspeicherung
von Telekommunikationsdaten hervor und warnen: Eine derartig invasive
Überwachung der gesamten Bevölkerung ist nicht akzeptabel. „Die
Vorratsdatenspeicherung löst keine strafrechtlichen Probleme, aber
schränkt Grund- und Freiheitsrechte aller Bürger und Bürgerinnen ein und
gefährdet die Demokratie“ hebt die Geschäftsführerin der Digitalen
Gesellschaft, Elke Steven, hervor.
Bestätigt sehen wir uns durch das heutige Urteil des EuGH. Dieser hat am
6. Oktober 2020 erneut festgestellt, dass die pauschale
Vorratsdatenspeicherung grundlegende Bürgerrechte verletzt.
Kommunikationsunternehmen dürfen nicht anlasslos speichern und Daten an
Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeben. Auch die denkbaren
Ausnahmen will das Gericht in hohem Maße eingeschränkt sehen. Diese sind
nur dann möglich, wenn es um eine akute Bedrohung der nationalen
Sicherheit geht, die Speicherung tatsächlich geeignet ist, dies von
Gerichten überprüft wurde und die Maßnahme zeitlich begrenzt erfolgt.
Wir schreiben in dem Offenen Brief: „Eine umfassende
Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als
überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen. (..,)“
Auch das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf nicht
als Vorbild für die EU angesehen werden. „Das deutsche Gesetz verfolgt
den gleichen grundsätzlich riskanten Ansatz, Daten über alle Bürgerinnen
und Bürger kontinuierlich und ohne Rücksicht auf individuellen Verdacht,
Bedrohung oder Bedarf zu erheben.“
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17
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Hallo,
leider haben wir es in letzter Zeit wieder etwas versäumt, aktuelle
Nachrichten an diese Liste zu schicken. Ich hoffe, das bessert sich wieder.
Heute haben wir über die Initiative Ein Ort für öffentlichen Code"
informiert. Es geht darum, für den Einsatz von Freier Software in den
öffentlichen Verwaltungen zu werben und die Voraussetzungen dafür
herzustellen.
Wir haben den Aufruf mitunterzeichnet und eine Presseinfo herausgegeben.
Beide Texte sind hier zu finden:
https://digitalegesellschaft.de/2020/09/einsatz-von-freier-software-in-den-…
Beste Grüße
Elke Steven
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
heute haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht: Datenschutzprüfung
für "Corona-Apps" offenlegen. Diese Apps verarbeiten sensible Daten,
also etwa Gesundheitsdaten und Kontaktdaten. Die
Datenschutz-Grundverordnung macht deshalb eine
Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig und wir fordern deren
Veröffentlichung. Das erst macht eine gesellschaftliche Diskussion der
komplexen Auswirkungen auf Grundrechte möglich. Das Forum
InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)
hat bereits eine Muster-Datenschutz-Folgenabschätzung veröffentlicht, an
der man sich orientieren kann.
Beste Grüße aus der Geschäftsstelle
https://digitalegesellschaft.de/2020/04/datenschutzpruefung-fuer-corona-app…
Pressemitteilung der Digitalen Gesellschaft e.V.:
Datenschutzprüfung für „Corona-Apps“ offenlegen
Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert die Verantwortlichen für Apps
zur Unterstützung der Eindämmung der Corona-Pandemie auf, eine
vollständige Datenschutzprüfung durchzuführen und diese zu
veröffentlichen. „Hierzu bietet sich die Offenlegung der ohnehin
durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzung an“, sagt Benjamin
Bergemann, Vorstand der Digitalen Gesellschaft.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt in Artikel 35 vor, dass
für Datenverarbeitungen, die mit hohen Risiken für die Grundrechte von
Betroffenen einhergehen, vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung
durchzuführen ist. „Bereits eingesetzte und derzeit diskutierte
Corona-Apps verarbeiten Gesundheitsdaten beziehungsweise Kontaktprofile
in großem Umfang. Das sind klare Fälle für
Datenschutz-Folgenabschätzungen.“, sagt Dr. Elke Steven,
Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft.
In einer Datenschutz-Folgenabschätzung muss der datenschutzrechtlich
Verantwortliche, also der Betreiber der Applikation und der
dazugehörigen Infrastruktur, dokumentieren, wie die Datenverarbeitung
funktionieren soll, ob sie zur Erreichung des Zwecks notwendig ist und
welche Risiken mit ihr einhergehen. Der Verantwortliche muss schließlich
darlegen, ob und inwiefern er sicherstellen kann, dass die
Grundrechtsrisiken vertretbar sind. Erst dann kann er entscheiden, ob er
die Datenverarbeitung betreiben darf. „Es handelt sich hier um die
rechtsstaatlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung, die bei einer
Datenschutz-Folgenabschätzung mit einer höheren Detailtiefe vorgenommen
werden muss. Das gilt vor allem für die konkreten organisatorischen und
technischen Gegebenheiten.“, sagt Bergemann.
Die DSGVO schreibt die Offenlegung der Datenschutz-Folgenabschätzung
nicht vor. Die europäischen Datenschutzbehörden empfehlen jedoch
zumindest öffentlichen Stellen die Veröffentlichung der
Datenschutz-Folgenabschätzung.[1] Zudem sind Behörden durch
Informationsfreiheitsgesetze ohnehin zur Herausgabe amtlicher
Informationen verpflichtet. Hierzu zählt auch das Robert Koch-Institut.
Für deren Datenspende-App hat Benjamin Bergemann noch am Tag der
Bereitstellung der App die Datenschutz-Folgenabschätzung angefragt –
bislang ohne Antwort.[2]
Andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits die
Offenlegung des Quelltexts von Corona-Apps [3] und Transparenz über die
Mitwirkenden an den Projekten [4] gefordert. Das Forum InformatikerInnen
für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) hat eine
Muster-Datenschutz-Folgenabschätzung veröffentlicht.[5] Die Offenlegung
der Datenschutz-Folgenabschätzung durch die eigentlichen
Verantwortlichen sowie der zu ihrem Verständnis notwendigen
Dokumentation komplettiert diese Forderungen. Steven: „Öffentliche
Datenschutz-Folgenabschätzungen ermöglichen zum einen eine informierte
Auseinandersetzung darüber, ob Corona-Apps grundrechtskonform betrieben
werden können. Zum anderen sind sie ein Mittel, um Betreiber
rechenschaftspflichtig zu machen.“
Im Fall der derzeit diskutierten Vorschläge zur Kontakt-Nachverfolgung
(„Contact Tracing“) ist eine umfängliche Risikobetrachtung notwendig.
Bei der Risikobetrachtung müssen neben den häufig diskutieren Risiken
der Re-Identifizierung von Infizierten und Kontakten auch die
weitergehenden Risiken für die Betroffenen diskutiert werden. Eine
geeignete Vorarbeit hierfür bietet die
Muster-Datenschutz-Folgenabschätzung des FIfF [5]. „Die DSVGO schützt
gemäß Artikel 1 Absatz 2 alle Grundrechte und nicht nur den Datenschutz
im engeren Sinne. Das wird leider oft übersehen. Bislang sehe ich das
nur in der Veröffentlichung des FIfF berücksichtigt“, sagt Bergemann.
Ein solches Risiko besteht in der sozialen Erwartung oder dem
tatsächlichen Druck zur Benutzung der App und zur Offenlegung des
eigenen Risikowertes. „Eine Corona-App könnte schnell zur Eintrittskarte
für die Teilnahme am öffentlichen Leben werden“, sagt Steven.
Wenn die Contact-Tracing-App-Betreiber auf die angekündigte
Infrastruktur von Google und Apple zurückgreifen wollen, müssen die
Verantwortlichen untereinander klären, wer für was verantwortlich ist.
Zudem müssten in einer Datenschutz-Folgenabschätzung dann auch die aus
der Nutzung der Google-Apple-Infrastruktur resultierenden Risiken
betrachtet werden, etwa die Zweckentfremdung zu kommerziellen Zwecken.
„Der schlimmste Fall wäre, wenn die App-Betreiber sich mit Google und
Apple gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Wir kennen das aus der
Debatte um die gemeinsame Verantwortung in sozialen Netzwerken.“, sagt
Bergemann.
[1]
https://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=611236
(S. 18)
[2]
https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-folgenabschatzung-zur-corona-da…
[3] https://www.ccc.de/de/updates/2020/contact-tracing-requirements
[4] https://algorithmwatch.org/positionspapier-adms-und-covid19/
[5] https://www.fiff.de/presse/dsfa-corona
--
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
**
*Aus der Krise lernen: Digitale Zivilgesellschaft stärken! *
Gemeinsam mit einigen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen,
die sich für eine unabhängige digitale Infrastruktur und freien Zugang
zu Wissen einsetzen, haben wir Empfehlungen verfasst. Gerne können
weitere Organisationen mitzeichnen.
https://digitalezivilgesellschaft.org/
Kontakt: hello(a)superrr.net
Die Pressemitteilung geht mit Sperrfrist Mittwoch, 1. April 2020, raus.
(siehe Anhang)
Mittwoch, 01. April 2020. Als zivilgesellschaftliche Organisationen, die
sich für eine unabhängi-
ge digitale Infrastruktur und freien Zugang zu Wissen einsetzen, fordern
wir: „Der Aufbau eines
gemeinwohlorientierten digitalen Ökosystems muss endlich politische
Priorität bekommen!“
In Krisensituationen zeigt sich die Bedeutung von unabhängigen und
belastbaren digitalen
Infrastrukturen, die es Menschen, Organisationen und Firmen ermöglichen,
ihren alltäglichen
Aufgaben nachzukommen. Von den Umstellungen zur Eindämmung von Covid-19
haben bislang
vor allem die großen Technologiekonzerne profitiert: Die Verlagerung des
Lebens in die digita-
le Sphäre beschert ihnen größere Marktanteile, Nutzungszahlen und
Datensammlungen. Um in
Krisenzeiten nicht von ihnen abhängig zu sein, braucht es ein aktives
digitales Ökosystem, das
echte Wahlmöglichkeiten bietet. ...
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
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Liebe Freundinnen und Freunde der Digiges,
wir engagieren uns seit Anfang 2019 gegen die Pläne der EU,
verpflichtende Uploadfilter gegen als terroristisch qualifizierte
Inhalte einzuführen. Letzten Freitag haben wir gemeinsam mit European
Digital Rights und weiteren Organisationen die Mitgliedstaaten der EU in
einem offenen Brief aufgefordert, den Grundrechtsschutz in der
Verordnung sicherzustellen.
Lest unten unsere Pressemitteilung. Auf unserer Website findet ihr auch
eine Übersetzung des Briefs sowie eine Vielzahl weiterführender Texte
und Videos zum Thema.
Viele Grüße aus der ins Home Office verlegten Geschäftsstelle,
Elisabeth
Pressemitteilung: Offener Brief: Keine Uploadfilter gegen Terror
In einem offenen Brief hat die Digitale Gesellschaft e.V. gemeinsam mit
European Digital Rights (EDRi) und elf weiteren europäischen
Organisationen den Rat der Europäischen Union aufgefordert, keine
verpflichtenden Uploadfilter gegen als terroristisch klassifizierte
Inhalte einzuführen.
Die europäische Union arbeitet bereits seit 2018 an einer Verordnung zur
Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, die es
Behörden ermöglichen soll, Plattformen zur Löschung von Postings binnen
einer Stunde zu verpflichten. Daneben wird eine Verpflichtung zu
sogenannten proaktiven Maßnahmen diskutiert. Dahinter verbergen sich
technische Filtersysteme, die terroristische Inhalte erkennen sollen.
Nachdem das Parlament im Frühling 2019 eine Version des
Verordnungstextes beschloss, die aus grundrechtlicher Sicht wesentliche
Verbesserungen enthielt, finden seit Herbst die Trilogverhandlungen
zwischen Rat, Kommission und Parlament über den Text statt.
Uploadfilter sind extrem fehleranfällig und haben in der Vergangenheit
bereits zur Löschung von Beweismaterial zu Kriegsverbrechen oder
journalistischen Beiträgen geführt. Zudem besteht die Befürchtung, dass
sie zur Löschung von politisch unerwünschten Beiträgen verwendet werden
können. „Die Entscheidung, welcher Inhalte als terroristisch zu
klassifizieren ist und welcher nicht, ist oft bei weitem nicht so klar,
wie auf den ersten Blick vermutet werden könnte. Die Automatisierung
dieser Einschätzung sollte auf keinen Fall gesetzlich oder behördlich
angeordnet werden.“
Außerdem fordern die Organisationen, dass die EU-Staaten nur
eingeschränkt grenzüberschreitende Löschungen anordnen dürfen und die
neuen Befugnisse von unabhängigen Stellen ausgeübt werden. Dies ist
nötig, um einen Missbrauch zu vermeiden. „Wir befürchten konkret, dass
Regierungen sonst ihre Weisungsbefugnis nutzen könnten, um das
Verschwinden politisch unliebsamer Beiträge anzuordnen,“ erklärt
Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft
e.V. Die vom Parlament vorgesehenen Ausnahmen für journalistisches,
künstlerisches, pädagogisches Material und solches, das zu
Forschungszwecken hochgeladen wurden, müssen erhalten bleiben.
Zum Volltext des Briefs auf der Website von EDRi:
(html)
https://edri.org/open-letter-civil-society-urges-member-states-to-respect-t…
(pdf)
https://edri.org/wp-content/uploads/2020/03/Final-PDF-Letter-TERREG2.pdf
Zur Übersetzung der Digitalen Gesellschaft e.V.:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/offener-brief-keine-uploadfilter-ge…
Die Digitale Gesellschaft informiert seit 2019 in Texten und Vorträgen
über das Gesetzgebungsverfahren und die Kritik an den Entwürfen:
Überblick: https://digitalegesellschaft.de/mitmachen/terrorfilter/
Vortrag re:publica 2019: Terrorfilter?! Die geplanten
EU-Terror-Content-Verordnung
Blogbeitrag: Terror Content Regulation: Die Vorschläge von Kommission
und LIBE-Ausschuss im Überblick
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/pressemitteilung-offener-brief-kein…
Pressekontakt:
Elisabeth Niekrenz
elisabeth.niekrenz(a)digitalegesellschaft.de
Digitale Gesellschaft e.V.
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13347 Berlin
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Tel.: 030/450 840 18
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
heute haben wir gemeinsam mit elf europäischen Organisationen einen
Brief an die Datenschutzbehörden des jeweiligen Landes gesandt. Wir
appellieren an die Datenschutzaufsichtsbehörden, auf der Grundlage einer
umfassenden Analyse mit dem Titel „Out of Control“ (Außer Kontrolle) -
durchgeführt vom Norwegischen Verbraucherrat (Norwegian Consumer Council
– NCC) und der österreichischen Organisation für digitale Rechte noyb -
gegen App-Betreiber vorzugehen, die ohne wirksame Einwilligung der
Nutzenden hochsensible Daten erheben und für Werbezwecke nutzen.
Presse:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/europaeische-menschenrechts-und-dig…
Brief an die Datenschutzbehörden:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/die-industrie-fuer-digitale-werbung…
Grundlegende Informationen:
https://www.liberties.eu/en/news/7-eu-countries-warn-about-unlawful-data-ex…
herzliche Grüße
Elke
Europäische Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen warnen
vor illegalen Online-Werbemethoden durch Apps
04. März 2020, Berlin – Auf Einladung der Civil Liberties Union for
Europe (Liberties.eu) haben elf Menschenrechts- und
Digitalrechtsorganisationen in sieben EU-Ländern die Datenschutzbehörden
in ihren Ländern aufgefordert, Verstöße gegen die europäische
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Smartphone-Apps wie z. B.
Grindr, Tinder und OkCupid zu untersuchen. In Deutschland appellieren
die Digitale Gesellschaft, Digitalcourage, die Deutsche Vereinigung für
Datenschutz und das Netzwerk Datenschutzexpertise an die
Datenschutzaufsichtsbehörden, auf der Grundlage einer umfassenden
Analyse (i) mit dem Titel „Out of Control“ (Außer Kontrolle) gegen
App-Betreiber vorzugehen, die ohne wirksame Einwilligung der Nutzenden
hochsensible Daten erheben und für Werbezwecke nutzen. An der Kampagne
sind weitere Nicht-Regierungsorganisationen aus Kroatien, Italien,
Ungarn, Slowenien, Spanien und Schweden beteiligt. Die Analyse wurde vom
Norwegischen Verbraucherrat (Norwegian Consumer Council – NCC) und der
österreichischen Organisation für digitale Rechte noyb (ii) durchgeführt.
Die in der Analyse untersuchten Mobil-Apps, darunter Dating- und
Menstruationszyklus-Apps, leiten die sensiblen Informationen ihrer
Nutzerinnen und Nutzer über deren genauen Standort, sexuelle
Orientierung, religiöse und politische Überzeugungen und viele weitere
persönliche Informationen an zahlreiche Drittfirmen in einem
intransparenten Werbetechnologie-Ökosystem weiter. So verteilt die
weltweit verbreitete Dating-App Grindr (iii) die Nutzungsdaten, etwa
auch die aktuellen Lokalisierungsangaben, an mehr als ein Dutzend
weiterer Unternehmen. Die Dating-App OkCupid listet über 300 Werbe- und
Analyse-„Partner“.
Friedemann Ebelt von Digitalcourage: „Smartphone-Nutzer haben regelmäßig
keine Chance, sich vor den Folgen der Datenausbeutung und der massiven
kommerziellen Überwachung zu schützen. Diese Folgen können für den
Einzelnen gravierend sein bis hin zu einer Gefährdung von Leib und
Leben. Die hochsensitiven Persönlichkeitsprofile haben das Potenzial,
die privaten Freiheiten in unserer Gesellschaft zu untergraben“.
Elke Steven von der Digitalen Gesellsc
Presse:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/europaeische-menschenrechts-und-dig…
Brief an die Datenschutzbehörden:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/die-industrie-fuer-digitale-werbung…
Grundlegende Informationen:
https://www.liberties.eu/en/news/7-eu-countries-warn-about-unlawful-data-ex…
haft: „Die Daten der App-Nutzenden werden unter Verletzung der Regeln
der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Die eingeholten
Zustimmungen zur Auswertung sind absolut intransparent und verstoßen
zudem gegen nationales und europäisches Verbraucherrecht.“
Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz:
„Die europäischen Datenschutzbehörden müssen dringend schneller und
effektiver zusammenarbeiten, um den täglich millionenfach stattfindenden
Rechtsbruch zu ahnden und zu beenden. Dafür müssen sie besser als bisher
ausgestattet werden.“
Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise: „Der augenblickliche
Zustand ist nur schwer zu ertragen: Kleinere Verstöße werden derzeit
schon wirksam verfolgt. Doch bei den oft dramatischen Verletzungen des
Datenschutzes durch internationale Internet-Unternehmen muss sich die
Wirksamkeit der DSGVO erst noch erweisen. In dieser Auseinandersetzung
gegen die Daten-Goliaths benötigen die Aufsichtsbehörden die
Unterstützung der Öffentlichkeit, der Verbraucherschützer und der Politik.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kampagne
#StopSpyingOnUs (iv).
Detaillierte Informationen zum Real Time Bidding, welches in der Analyse
„Out of Control“ eine Rolle spielt, können Sie dem DANA-Sonderheft
3-2019 (v) entnehmen.
Für weitere Einzelheiten über die Kampagne wenden Sie sich bitte an:
• Friedemann Ebelt, friedemann.ebelt(a)digitalcourage.de
• Frank Spaeing, spaeing(a)datenschutzverein.de
• Elke Steven, elke.steven(a)digitalegesellschaft.de
• Thilo Weichert, weichert(a)netzwerk-datenschutzexpertise.de
Für Fragen zu den Organisationen in den anderen europäischen Staaten
wenden Sie sich an:
• Orsolya Reich, o.reich(a)liberties.eu
Fußnoten:
(i) Siehe
https://fil.forbrukerradet.no/wp-content/uploads/2020/01/2020-01-14-out-of-…
(ii) Siehe https://noyb.eu/out-of-control/?lang=de
(iii) Grindr bezeichnet sich selbst als das weltgrößte soziale Netzwerk
für schwule, queere, bi- und transsexuelle Menschen, mit der sich
Menschen in der näheren Umgebung lokalisieren und kontaktieren können.
Siehe https://www.grindr.com/
(iv) Siehe
https://www.liberties.eu/de/campaigns/stopspyingonus-fixad-tech-kampagne/307
(v) Siehe
https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2019/09/DANA_19_3_Sonde…
Presse:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/europaeische-menschenrechts-und-dig…
Brief an die Datenschutzbehörden:
https://digitalegesellschaft.de/2020/03/die-industrie-fuer-digitale-werbung…
Grundlegende Informationen:
https://www.liberties.eu/en/news/7-eu-countries-warn-about-unlawful-data-ex…
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Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
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Liebe Freundinnen und Freunde der Digiges,
wir haben heute gemeinsam mit 12 weiteren Organisationen einen offenen
Brief an die Justizministerin gesendet, in dem wir sie auffordern, auf
die weitgehenden Einschränkungen von Freiheitsrechten und der
informationellen Selbstbestimmung in den aktuellen Referentenentwürfen
zum NetzDG sowie zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Hasskriminalität zu verzichten.
Wir warnen ausdrücklich vor der Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern,
vor der Meldepflicht sozialer Netzwerke, der Verschärfung von
Straftatbeständen und vor der Verpflichtung zur Erhebung von Opfer- und
Tätergruppen.
Lest unten unsere Pressemitteilung.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: Offener Brief gegen Passwortherausgabepflicht und
Strafverschärfungen
Die Digitale Gesellschaft e.V. zeichnet gemeinsam mit 12 weiteren
Verbänden einen offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz. Die Referentenentwürfe für ein „Gesetz zur Änderung
des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und ein „Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ enthalten hochproblematische
Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz und
die Meinungs- und Informationsfreiheit.
So könnten Websitebetreibende zukünftig gezwungen werden, Passwörter an
Behörden herauszugeben. Soziale Netzwerke sollen darüber hinaus
IP-Adressen und Portnummern proaktiv an das BKA senden müssen.
Zahlreiche Straftatbestände sollen verschärft werden. Darüber hinaus
sollen laut dem aktuellsten Entwurf auch Gruppen von Tätern und Opfern
durch die Netzwerke erhoben werden. Anhand welcher Merkmale diese
Gruppen gebildet werden sollen, lässt das Gesetz offen.
„Wenn sowohl Opfer als auch Täter von den sozialen Netzwerken “Gruppen”
zugeordnet werden sollen, um besser zu analysieren, wer bedroht wird und
woher die Bedrohung kommt, dann schaffen wir Register etwa von “Juden”,
“Homosexuellen” oder “Transpersonen”. Dies sollte nicht nur aufgrund der
Lehren der deutschen Geschichte eine rote Linie sein, sondern auch in
Anbetracht der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch von
polizeilichen Datenbanken durch Beschäftigte,“ heißt es in dem Schreiben.
„Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe
in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dabei ist die Wirksamkeit
gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität höchst zweifelhaft,“ sagt
Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.
Mit der Deklaration für die Meinungsfreiheit hatten die beteiligten
Verbände bereits 2017 das NetzDG kritisiert.
Offener Brief im Volltext (html):
https://digitalegesellschaft.de/2020/02/offener-brief-zu-den-referentenentw…
Offener Brief im Volltext (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/02/20200211_offener…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2020/02/pressemitteilung-offener-brief-gege…
Pressekontakt
Elisabeth Niekrenz
elisabeth.niekrenz(a)digitalegesellschaft.de
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
Tel.: 030/450 840 18
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
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Liebe Freundinnen und Freunde der Digiges,
wir haben uns in der letzten Woche an der Konsultation des BMJV zu einem
ersten Gesetzesentwurf, der die europäische Urheberrechtsrichtlinie
umsetzen soll, beteiligt. Das Ministerium plant, zunächst die Regelungen
zum Presseleistungsschutzrecht und zur Verlegerbeteiligung umzusetzen.
Wir halten beide für sehr problematische bzw. dysfunktionale Maßnahmen
und mahnen zudem die Bundesregierung, sich gemäß ihrer Versprechen in
Brüssel für eine grundrechtskonforme Umsetzung von Artikel 17 umzusetzen.
Lest unten unsere Pressemitteilung sowie die Stellungnahme von unserem
Vorstandsmitglied Dr. Volker Grassmuck.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Digitale Gesellschaft e.V.: Geplantes Leistungsschutzrecht wird Totgeburt
Die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. fordert die
ersatzlose Streichung des Presseleistungsschutzrechts und den Verzicht
auf eine Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung im Zuge der Umsetzung
der europäischen Urheberrechtsrichtlinie von 2019. Außerdem fordert sie
die Bundesregierung auf, Ihrer Erklärung Taten folgen zu lassen, dass
die Umsetzung der Richtlinie darauf zielen soll „'Uploadfilter' nach
Möglichkeit zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und die
Nutzerrechte zu wahren“.
Dies geht aus einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz zum Diskussionsentwurf für ein Erstes Gesetz
zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarkts hervor. Darin sieht das BMJV vor, zunächst das
Presseleistungsschutzrecht sowie die Verlegerbeteiligung einzuführen.
Mit dem Leistungsschutzrecht sollten bereits 2013 Anbieter wie Google
News gezwungen werden, für die Anzeige von Suchergebnissen
Lizenzgebühren an Presseverlage zu zahlen. Nachdem Google in Reaktion
auf die Regelung Presseangebote nicht mehr auflisten wollte, erhielt der
Konzern von der VG Media Gratislizenzen.
„Die Idee, Google & Co. per Leistungsschutzrecht dazu zu zwingen, einen
Teil ihrer Werbemilliarden an die Verlage abzugeben, ist eine Totgeburt.
Das müssen alle Beteiligte, vor allem der Axel Springer Verlag, der
maßgeblich dafür lobbyiert hat, endlich eingestehen und aufhören, einer
Chimäre hinterher zu rennen. Wir halten die ersatzlose Streichung
immernoch für die angemessene Lösung,“ so Volker Grassmuck,
Vorstandsmitglied der Digitalen Gesellschaft e.V.
Nachdem sowohl EuGH als auch BGH entschieden hatten, dass für eine
Beteiligung von Verlegern an Vergütungen für gesetzliche erlaubte
Nutzungen wie die Privatkopie, die über Verwertungsgesellschaften wie
die VG-Wort eingenommen werden, kein gesetzliche Grundlage besteht, soll
nun eine Rechtsgrundlage für die zuvor „rechtswidrige Enteignung der
Urheber zugunsten der Verwerter,“ wie es in der Stellungnahme heißt,
geschaffen werden. Die EU-Richtlinie stellt den Mitgliedstaaten frei,
eine Verlegerbeteiligung einzuführen. Deutschland sollte im Interesse
der Urheberinnen und Urheber davon Abstand nehmen.
Schließlich muss sich die Bundesregierung aktiv in die laufenden
Brüsseler Stakeholder Dialoge einbringen, aus denen die EU-Kommission
Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 17 (vormals 13) der
Urheberrechtsrichtlinie erstellen wird. Die Bundesregierung hatte bei
Verabschiedung der Richtlinie in einer Protokollnotiz erklärt, sie
werde, „sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der
Meinungsfreiheit führt oder die zuvor skizzierten Leitlinien auf
unionsrechtliche Hindernisse stoßen, ... darauf hinwirken, dass die
festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.“ [1]
Die Organisation schließt: „Nicht nur die Digitale Gesellschaft, auch
die anderen am Dialog teilnehmenden Zivilgesellschaftsorganisationen
setzen große Hoffnungen in die Bundesregierung und darauf, dass sie mit
ihrer gewichtigen Stimme der Vernunft das Wort redet und sich für die am
wenigsten schädliche und am wenigsten fragmentierte Lösung des Dilemmas
Artikel 17 einsetzt.“
[1] Erklärung Deutschlands, Brüssel, den 15. April 2019,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_7986_2019….
Stellungnahme im Volltext (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/02/sn-bmjv_konsult2…
Stellungnahme im Volltext (html):
https://digitalegesellschaft.de/?p=12975&preview=true
Pressekontakt:
Dr. Volker Grassmuck (Vorstand Digitale Gesellschaft e.V.)
presse(a)digitalegesellschaft.de
--
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
Tel.: 030/450 840 18
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
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digitalegesellschaft.de
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Guten Morgen,
heute haben wir mit einer Presseinformation die Kommentierung des
Referentenentwurf zur 10. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht: "Ungezähmte
Internetgiganten -
GWB-Digitalisierungsgesetz: Trippelschritte mit geringer Wirkung - Für
eine digitale Grundversorgung im 21. Jahrhundert!"
Noch mehr darüber erfahren könnt ihr auch auf unserem youbube-Video vom
87. Netzpolitischen Abend: https://youtu.be/7ZTZ5XEXoQw
Beste Grüße
Elke
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/ungezaehmte-internetgiganten/
GWB-Digitalisierungsgesetz
Ungezähmte Internetgiganten
Die Initiative „Konzernmacht beschränken“ und UnternehmensGrün
kritisieren, die Marktmacht der Internetgiganten wird nicht
beschränkt
Berlin, 21.1.2020: Die Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs für die
Novellierung des Wettbewerbsrechts verzögert sich seit Wochen, es liegt
nur ein nicht-konsensfähiger Referentenentwurf vor. Die Initiative
„Konzernmacht beschränken“ und der Verband UnternehmensGrün wollen,
gemeinsam mit Oxfam, Digitalcourage und Digitale Gesellschaft,
angesichts dieser Hängepartie zu Beginn des neuen Jahres der Diskussion
neuen Schwung verleihen und legen ihre Forderungen vor. Sie begrüßen das
Bestreben, die missbräuchlichen Praktiken der Internetgiganten
einzudämmen. Sie halten den Regierungsentwurf allerdings für nicht
geeignet, um funktionierende digitale Märkte zu gewährleisten,
Marktabschottung zu verhindern und die Marktmacht der Internetgiganten
zu beschränken. Mit den neuen Regeln kann das Bundeskartellamt zwar -
wenn es will, missbräuchliche Praktiken der Internetgiganten untersagen
und bei hoher Gefährdungslage schneller einschreiten. Aber dieses
punktuelle Eingreifen greift bei „Winner-takes-it-all“-Märkten und bei
vorherrschenden digitalen Monopolen zu kurz. Die Bundesregierung hat es
versäumt, eine rechtliche Grundlage für eine Entflechtung als „ultima
ratio“ zu schaffen, „Killer-Akquisitionen“ zu kontrollieren und
Organisationsstrukturen zu ermöglichen, die den Missbrauch der
Marktmacht weitestgehend verhindern kann.
*Rena Tangens, Vorstand von Digitalcourage und Mitglied bei der
Initiative „Konzernmacht beschränken“*, kritisiert die mangelnde
Stärkung von Verbraucherrechten: „Die Gesetzesnovelle ist leider nicht
der große Wurf. Die Internetgiganten können sich auch in Zukunft
ungestraft weigern, kleineren Anbietern interoperable Datenformate und
eine Übertragung von Daten in Echtzeit bereitzustellen. So wird es
Verbraucher*innen quasi unmöglich gemacht, ohne Nachteile alternative
Messenger-Dienste oder andere soziale Netzwerke zu verwenden.
Datenschutz- und Verbraucherschutzorganisationen sollten ein
Antragsrecht auf die Einleitung eines Verfahrens des Bundeskartellamts
erhalten. Auch sollte das Bundeskartellamt nicht nur befugt sein,
verbraucherrechtsrelevante Missstände aufzudecken, sondern es sollte sie
auch abstellen können."
*Dr. Wolfgang Oels, COO von Ecosia und Mitglied bei UnternehmensGrün*,
merkt an: „Drastische Schritte sind notwendig, um endlich für fairen
Wettbewerb zu sorgen: Exklusivitätszwänge, Ausschluss von
marktbeherrschenden Plattformen, Gerichtsstände in den USA, irreführende
'Warnhinweise' und die missbräuchliche Bevorzugung eigener Dienste bei
der Vergabe von Standardeinstellungen sind schnell zu beenden. Die
Politik muss außerdem sicherstellen, dass kleine und mittelständische
Unternehmen nicht nur Recht haben, sondern auch Recht behalten und zwar
rechtzeitig, also in Internetgeschwindigkeit.“
Auch *Dr. Nicolas Scharioth, Geschäftsführer von Pollion und Mitglied
bei UnternehmensGrün*, hält eine Novelle des Kartellrechts allein für
nicht ausreichend: „Bei App-Märkten, Online-Marktplätzen, Suchmaschinen
und sozialen Medien handelt es sich um öffentliche Güter, die zur
digitalen Grundversorgung im 21. Jahrhundert gehören. Die
Bundesregierung sollte einen uneingeschränkten Zugang zu den
Plattformmärkten sicherstellen, indem sie für den Aufbau eigener oder
gemeinnütziger Angebote und Strukturen sorgt. Dazu gehören könnten
beispielsweise ein verpflichtender europäischer Suchindex, Open
Source-Social Media Alternativen, Datenstandards zur einfachen Migration
von Social Media Konten, ein Open Source Smartphone-Betriebssystem und
ein öffentlicher App-Markt, der auf allen Betriebssystemen zur Verfügung
steht.“
Hintergrund:
* Gemäß Koalitionsvertrag soll das Ziel der 10. Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein, das Wettbewerbsrecht in
Bezug auf die Digitalisierung zu modernisieren und fit für den
kartellrechtlichen Missbrauch der Internetgiganten zu machen. (1)
* Mit der 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber bereits einige
Anpassungen vorgenommen, die digitale Plattformen betreffen. Der
Annahme eines Marktes steht nun nicht mehr entgegen, dass eine
Leistung unentgeltlich erbracht wird. Es ist somit anerkannt, dass
Unternehmen auch bei der Erbringung unentgeltlicher Leistungen eine
starke Marktstellung erlangen können. Bei der Bewertung der
Marktstellung eines Unternehmens sind jetzt insbesondere bei
mehrseitigen Märkten und Netzwerken u.a. auch Netzwerkeffekte,
Größenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten und der Zugang
zu wettbewerbsrelevanten Daten zu berücksichtigen.
* Die Monopolkommission empfiehlt ihrem Hauptgutachten 2018, den
Verbraucherschutzverbänden ein Recht einzuräumen, die Durchführung
kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen initiieren zu können. Als
besonders hoch wird das Risiko der Kollusion eingeschätzt. Dabei
koordinieren Unternehmen Preise oder Mengen und erzielen dadurch
höhere Gewinne als im Wettbewerb. Bei Preisalgorithmen ist es noch
schwieriger als ohnehin, kollusives Verhalten festzustellen.
* In der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zur Missbrauchsaufsicht
bei marktmächtigen Unternehmen wird vorgeschlagen, das Kartellrecht
um einen Passus zu ergänzen, der die Untersagung eines
Zusammenschlusses auch dann ermöglicht, wenn ein Zusammenschluss
Ausdruck einer Gesamtstrategie ist, im Rahmen derer ein
marktbeherrschendes Unternehmen systematisch wachstumsstarke
Unternehmen in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung aufkauft, und
diese Strategie wirksamen Wettbewerb erheblich behindert
(Killer-Akquisitionen).
* Der Vorschlag, ein Entflechtungsinstrument als letzten Mittel in
einzuführen, ist nicht neu. Er geht bereits auf die 1960er Jahre
zurück, als der damalige Präsident des Bundeskartellamts Günther
solch ein Instrument forderte. Zuletzt hatte die FDP im Jahr 2010
einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der Regierungszeit der
schwarz-gelben Koalition vorgelegt. Auch Kartellamtspräsident Mundt
und die Monopolkommission befürworteten damals die Einführung eines
missbrauchsunabhängigen Entflechtungsinstruments im Kartellrecht, um
auf „dauerhaft vermachteten Märkten Wettbewerb in Gang zu setzen und
aufrechtzuerhalten“. Die Monopolkommission sah auch keine
grundsätzlichen verfassungs- oder europarechtlichen Einwände, die
dagegen sprechen würden. In den USA ist die Entflechtung seit mehr
als 100 Jahren Teil der Rechtspraxis im Kartellrecht.
Diskussionspapier der Initiative „Konzernmacht beschränken“:
#Konzernmacht in der digitalen Welt:
https://www.oxfam.de/system/files/konzernmacht_digitale_welt_final.pdf
Pressekontakt:
*Dr. Katharina Reuter*, Geschäftsführerin UnternehmensGrün: Mobil:
0178-4481991
*Marita Wiggerthale*, Initiative „Konzernmacht beschränken“, Oxfam:
E-Mail: mwiggerthale(a)oxfam.de; Mobil: 0162-1386321
*Dr. Wolffang Oels*, Ecosia: E-Mail: wolfgang.oels(a)ecosia.org
*Rena Tangens*, Digitalcourage: E-Mail: rena.tangens(a)digitalcourage.de,
Telefon: 0521-1639 1639
*Dr. Nicolas Scharioth*, Pollion: E-Mail: scharioth(a)pollion.com
*RA Jan Schallaböck*, Digitale Gesellschaft e.V.:
j.schallaboeck(a)irights-law.de; Telefon +49.30.5459.8127
Presse-Info als pdf:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Pressereaktion_D…
Kommentierung Digitalisierungsgesetz als pdf:
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Kommentierung_Di…
/Fußnote:/
(1)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180904-kartellre…
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 17
------------------
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Hallo Freunde und Freundinnen der DigiGes,
zum Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ haben wir eine
Stellungnahme verfasst und heute mit einer Presseinfo veröffentlicht.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch nicht nur ungeeignet, sondern
letztlich kontraproduktiv. Sie bringen enorme Eingriffe in die
informationelle Selbstbestimmung und die Informationssicherheit mit
sich, die nicht nur Straftäter und Straftäterinnen betreffen werden und
insgesamt nicht gerechtfertigt sind. Die Pressinfo mit den Links zur
Stellungnahme schicken wir hiermit.
Herzliche Grüße
Elke Steven
Presseinformation
Handlungsfähigkeit vortäuschendes Gesetz mit schwerwiegenden
Folgen für Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
Mitte Dezember hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) einen bereits vielfach kritisierten
Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt. Auch die
Digitalen Gesellschaft e.V. hat eine Stellungnahme beim BMJV eingereicht
und veröffentlicht diese:
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/stellungnahme-zum-entwurf-eines-ges…
Tatsächlich gibt es in unserer Gesellschaft große Probleme mit
rassistischen, antisemitischen und nationalistischen Straftaten und
Hasskriminalität. Dringend wäre es geboten, auch in der Regierung
darüber nachzudenken, wie der Schutz der Betroffenen organisiert werden
kann und wie vor allem die gesellschaftlichen Ursachen zu bekämpfen
sind. Dieser Referentenentwurf reduziert das Problem jedoch auf einen
kleinen Teil des kommunikativen Raums, überträgt staatliche Aufgaben an
private Anbieter und veranlasst eine riesige Sammlung von Daten auf
Verdacht. Von den tiefen Eingriffen in die informationelle
Selbstbestimmung und die Informationssicherheit werden alle betroffen sein.
Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft e.V.,
befürchtet: „Mit diesem Gesetz wird die Gefahr verstärkt, dass die einen
kreativ mit den Gesetzesverschärfungen umgehen und ihre Meinungen
dennoch unmissverständlich und alle Andersdenkenden bedrängend äußern.
Andere werden sich verunsichert aus der Kommunikation in den sozialen
Medien zurückziehen. Das Gesetz täuscht Handlungsfähigkeit angesichts
verbreiteter Empörung vor, trägt aber selbst zum Abbau von
Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bei.“
Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. an das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2020/01/Stellungnahme-BM…
Presseinformation:
https://digitalegesellschaft.de/2020/01/handlungsfaehigkeit-vortaeuschendes…
Pressekontakt:
Dr. Elke Steven (Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.)
Elke.Steven(a)digitalegesellschaft.de, 030 450 840 17
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