Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
wir verfolgen seit dem Sommer das Gesetzgebungsverfahren um die geplante
E-Evidence-Verordnung. Nachdem wir im Oktober die Europaabgeordneten aus
Deutschland in einem offenen Brief vor dem Vorschlag gewarnt hatten,
haben wir nun den ersten Berichtsentwurf aus dem zuständigen Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten analysiert.
Die Berichterstatterin hat zwar einige Mechanismen zur Verbesserung des
Grundrechtsschutzes eingeführt, der entscheidende Konstruktionsfehler
der E-Evidence wird aber nicht behoben.
Hier senden wir die Pressemitteilung mit Link zu unserer Analyse.
Außerdem: Im Gespräch mit Jörg Schieb und Dennis Horn erläutern wir die
Gefahren, die mit dem Vorschlag einhergehen:
https://www1.wdr.de/radio/cosmo/podcast/tech/e-evidence-verordnung-100.html
Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: E-Evidence: Berichtsentwurf im Ausschuss versucht zu
retten, was nicht zu retten ist
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es Ermittlern künftig in der
EU möglich sein, Provider grenzüberschreitend zur Herausgabe von
personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Bundesregierung hatte
diesen Vorschlag wegen erheblicher grundrechtlicher Bedenken abgelehnt,
wurde aber im Rat überstimmt. Am 11.11.2019 hat die Berichterstatterin
im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament den ersten
Vorschlag für den Standpunkt des Parlaments gemacht. Heute endet die
Frist für Änderungsanträge.
Nach einer Stellungnahme der netzpolitischen Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. enthält der Entwurf viele Verbesserungen, löst aber
das grundlegende Problem nicht: Es wäre noch immer möglich, dass
Behörden aus anderen EU-Staaten inländische Provider zur Herausgabe von
Daten zu verpflichten, obwohl dies nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre.
Die wichtigste Neuerung: Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll die
Möglichkeit haben, der Datenherausgabe binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Das ist zwar ein Fortschritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Die
Digitale Gesellschaft fordert, dass eine Entscheidung im Zielstaat
zwingend erforderlich sein muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass
Behörden aus EU-Ländern, in denen der Rechtsstaat marodiert, die
Verordnung nicht für politische Verfolgung missbrauchen.
„Der Berichtsentwurf hat aus grundrechtlicher Perspektive eine Vielzahl
von Verbesserungen eingebracht. Unter den vorgeschlagenen Änderungen
finden sich Ablehnungsmöglichkeiten für den Staat, in dem der Provider
sitzt, verbesserter Rechtsschutz für Betroffene und Stärkungen der
Beschuldigtenrechte. Er löst aber das fundamentale Problem des
Vorschlags nicht“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Analyse des Berichtsentwurfs finden Sie hier:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/grenzueberschreitender-datenzugriff…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/pressemitteilung-e-evidence-bericht…
Digitale Gesellschaft e.V.
presse(a)digitalegesellschaft.de
030 450 840 18
--
Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
Digitale Gesellschaft e.V.
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