Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
seid einiger Zeit arbeiten wir zu dem Thema Gesundheitsdaten, da gerade
ein Gesetz nach dem anderen erlassen wird, mit dem Datensicherheit und
Datenschutz ausgehebelt werden. Gestern haben wir uns in einem Offenen
Brief an die Abgeordneten des Bundestag gewandt, heute haben wir die
Presse darüber informiert. Beiliegend senden wir den Brief und
nachfolgend die Presseinfo.
Herzliche Grüße
Elke
Presseinformation*
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https://digitalegesellschaft.de/2019/11/presseinformation-offener-brief-an-…
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*Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale
Speicherung von Gesundheitsdaten! *
Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und
Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle
Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im
Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung
und Innovation (DVG) zuzustimmen.
Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen
Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der
Krankenkassen über das Informationssystem Versorgungsdaten
(Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e
Sozialgesetzbuch V) aufbereitet. Nun sollen in einem
Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller
Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von
Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im
Forschungszentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden.
Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen, dass die
Sicherheit bei einer zentralen Speicherung von sensiblen Daten weder
technisch noch organisatorisch zu gewährleisten ist und schreiben: „Eine
zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der
Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung
bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche
Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.“
Gefordert wird, das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen
insgesamt zu überarbeiten, wobei drei Forderungen ins Zentrum gestellt
werden:
* Dezentrale und nach Zwecken getrennte Verarbeitung von Gesundheitsdaten
* Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten der Versicherten
ohne Hintertür über die Krankenkassendaten
* Grundvoraussetzung für Datenweitergabe und Datenspeicherung muss
eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus
Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert.
Pressekontakte
Elke Steven, Elke.Steven(a)digitalegesellschaft.de, 030 450 840 17, 0177
7621303
Jan Kuhlmann, kontakt(a)patientenrechte-datenschutz.de, 0151 23278225
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