Liebe Freundinnen und Freunde der Digitalen Gesellschaft,
Horst Seehofer forderte in den letzten Tagen die Einführung von
Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung an einer Vielzahl
von Bahnhöfen und Flughäfen - wir fordern im Bündnis mit Digitale
Freiheit, dem CCC, FifF und Digitalcourage ein Verbot von automatischer
Gesichtserkennung durch staatliche Stellen im öffentlichen Raum.
Lest unten unsere Pressemitteilung dazu von heute und besucht die
Bündniswebsite https://gesichtserkennung-stoppen.de/.
Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: Aktuelle Pläne des Innenministeriums müssen gestoppt
werden – Bündnis fordert Verbot automatisierter Gesichtserkennung
Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen wendet sich gegen
den Vorstoß des Innenministeriums, an 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen
automatisierte Gesichtserkennung einsetzen zu wollen. Stattdessen
fordert das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“ ein Verbot dieser
hochproblematischen Technologie in Deutschland. Auch wenn eine
Verbesserung der Sicherheit etwa an Bahnhöfen grundsätzlich sinnvoll
erscheint, ist automatisierte Gesichtserkennung als Mittel dafür nicht
nur ungeeignet, sondern hat immense negative Folgen für Millionen
Passanten und Reisende.
Automatisierte Gesichtserkennung bedeutet eine permanente heimliche
Personenüberwachung in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen oder Flughäfen.
Die Körperdaten aller Vorbeilaufenden werden dabei erfasst und
automatisiert mit Datenbanken abgeglichen, ohne dass die Betroffenen
dies bemerken müssen. Damit greift die automatisierte Gesichtserkennung
tief in die Rechte und Freiheiten von Menschen ein, wenn biometrische
Körperdaten quasi im Vorbeigehen und anlasslos analysiert werden.
„Automatische Gesichtserkennung ist eine Hochrisikotechnologie“, erklärt
Viktor Schlüter von der Organisation Digitale Freiheit: „Hohe
Falscherkennungsraten, die Diskriminierung von Frauen und People of
Color und das enorme Missbrauchspotential stellen eine Gefahr für die
Demokratie dar.“
„Dieses unnötige und invasive Biometriesystem ist nur ein weiterer
Baustein, den maschinenlesbaren Menschen zu schaffen. Allein durch das
zufällige Vorbeilaufen legen wir mit unseren Körperdaten eine digitale
Spur, die uns alle auch wegen der Unzuverlässigkeit der eingesetzten
Algorithmen in unseren Rechten und Freiheiten einschränkt“, sagte Dirk
Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
„Die optische Vermessung von Gesichtern droht eine weitere Form der
anlasslosen Überwachung zu werden, nur diesmal mit detaillierten
Körperdaten“, fügt Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden
und gesellschaftliche Verantwortung hinzu. „Wir müssen uns jetzt diesen
gefährlichen Plänen in den Weg stellen, bevor immer mehr öffentliche
Räume mit biometrischen Erkennungssystemen bestückt werden, die zudem
nicht einmal mehr Sicherheit bringen.“
„Der Einsatz dieser Technologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes
schränkt auch politische Teilhabe ein: Wer fürchten muss, automatisch
erfasst zu werden, wird im Zweifel eher nicht an einer Demonstration
teilnehmen“, gibt Elisabeth Niekrenz von der Digitalen Gesellschaft zu
bedenken.
Im Lichte stetig sinkender Kriminalitätsraten in Deutschland besteht
nicht nur keinerlei Notwendigkeit für neue, teure und ineffiziente
Überwachungsmaßnahmen zur anlasslosen Erfassung von Körperdaten von
Reisenden, sondern ist es Zeit, ein Verbot dieser gesellschaftlich
schädlichen Technologie in die Wege zu leiten. Ein Verbot
automatisierter Gesichtserkennung in Deutschland hat bereits Vorbilder:
Mehrere US-amerikanische Großstädte haben den Einsatz der Technologie
durch staatliche Stellen im öffentlichen Raum aufgrund der damit
verbundenen Gefahren verboten. Der Stadtrat von San Francisco etwa
bezeichnete automatisierte Gesichtserkennung als „gefährliche Waffe“
sowie als inkompatibel mit einer gesunden Demokratie und verbot ihren
Einsatz. [3]
Dass die teure Technik überhaupt einsatzreif ist und den erhofften Zweck
erfüllt, ist zudem zweifelhaft: In einem Gesichtserkennungstest von
Innenministerium und Bundespolizei im Jahr 2018 in Berlin war die
Falscherkennungsrate so hoch, dass mehr als jede 200. Person
fälschlicherweise erkannt wurde. Dies würde allein am getesteten
Berliner Bahnhof Südkreuz zu täglich 600 Fehlalarmen führen. Der Chaos
Computer Club [0] und das Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung [1] kritisierten die unwissenschaftliche
Vorgehensweise und Auswertung der Tests sowie die deutlich geschönten
Testergebnisse.
Das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“ [2] besteht aus den
zivilgesellschaftlichen Organisationen Digitale Freiheit, Chaos Computer
Club, Digitale Gesellschaft, Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung sowie Digitalcourage.
Verweise:
[0] Biometrische Videoüberwachung: Der Südkreuz-Versuch war kein
Erfolg, https://www.ccc.de/de/updates/2018/debakel-am-suedkreuz
[1] Verfälschte Studie zur Tauglichkeit grundrechtswidriger
Techniken,
https://www.fiff.de/verfaelschte-studie-zur-tauglichkeit-grundrechtswidrige…
[2] Webauftritt des Bündnisses,
https://www.gesichtserkennung-stoppen.de/
[3] San Francisco Approves Ban On Government's Use Of Facial
Recognition Technology,
https://www.npr.org/2019/05/14/723193785/san-francisco-considers-ban-on-gov…
Pressekontakte:
Digitale Freiheit
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Elisabeth Niekrenz
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Liebe Freundinnen und Freunde der Digitalen Gesellschaft,
wir sind natürlich auf dem 36C3 in Leipzig dabei. Wenn ihr auf dem
Kongress seid, würden wir uns sehr freuen, euch bei unseren
Veranstaltungen zu treffen. Falls ihr Lust habt, mit uns ins Gespräch zu
kommen, kommt auf uns zu oder schreibt uns eine E-Mail.
(info(a)digitalegesellschaft.de oder auch:
elisabeth.niekrenz(a)digitalegesellschaft.de oder
elke.steven(a)digitalegesellschaft.de)
** Talk: Die Zukunft grenzüberschreitenden Datenzugriffs und politischer
Verfolgung **
Sa 28. Dezember 2019, 17:10 Uhr
Dijkstra
In Brüssel wird über eine Verordnung verhandelt, die es allen EU-Staaten
ermöglichen soll, Provider zur Herausgabe von Inhalten oder Metadaten zu
verpflichten – egal wo die Daten gespeichert sind, egal ob die Tat, um
die es geht, dort eine Straftat ist. Werden CLOUD-Act, e-Evidence und
ähnliche Kodifikationen bald dafür sorgen, dass Strafverfolgungsbehörden
aller Länder Daten von Providern weltweit abgreifen können?
Strafverfolger hierzulande würden gern möglichst schnell alle möglichen
Daten von allen möglichen Online-Diensten über ihre Kunden erhalten.
Juristisch stehen dem bisher einige Hürden im Weg, wenn die Anbieter
nicht im Inland sitzen oder wenn sie Daten auf Servern im Ausland
speichern. Hinter der Auskunft, mit welcher IP eine Morddrohung auf
Facebook gepostet wurde, verbergen sich Diskussionen über die großen
Themen des Völkerrechts: Souveränität und Territorialität. Weil Daten
oft auf der ganzen Welt gespeichert werden, wird das etablierte System
der gegenseitigen Rechtshilfe in Frage gestellt.
Während die EU noch über die e-Evidence-Verordnung berät, haben die USA
schon mit UK ein Abkommen für unbegrenzten Direktzugriff geschlossen und
verhandeln mit Australien.
Warum diesen neuen Regeln jeder Grundrechtsschutz fehlt und wie
grenzüberschreitende Repression politische Verfolgung verändern könnte,
erfahrt ihr in diesem Talk.
https://fahrplan.events.ccc.de/congress/2019/Fahrplan/events/10762.html
** Vernetzungstreffen: NetzDG-Reform - Vernetzung **
So 29. Dezember 2019, 16:00 Uhr
Seminar room 13
Das BMJV hat einen bedenklichen Referententwurf für ein Gesetz zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt.
Enthalten sind Verschärfung des NetzDG, des TMG, der STPO, des StGB und
des BKAG. Wir wollen uns gern mit allen treffen, die an dem Thema
arbeiten oder interessiert sind.
https://events.ccc.de/congress/2019/wiki/index.php/Session:NetzDG-Reform_-_…
Herzliche Grüße
Elisabeth
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Elisabeth Niekrenz
Politische Referentin
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
wir verfolgen seit dem Sommer das Gesetzgebungsverfahren um die geplante
E-Evidence-Verordnung. Nachdem wir im Oktober die Europaabgeordneten aus
Deutschland in einem offenen Brief vor dem Vorschlag gewarnt hatten,
haben wir nun den ersten Berichtsentwurf aus dem zuständigen Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten analysiert.
Die Berichterstatterin hat zwar einige Mechanismen zur Verbesserung des
Grundrechtsschutzes eingeführt, der entscheidende Konstruktionsfehler
der E-Evidence wird aber nicht behoben.
Hier senden wir die Pressemitteilung mit Link zu unserer Analyse.
Außerdem: Im Gespräch mit Jörg Schieb und Dennis Horn erläutern wir die
Gefahren, die mit dem Vorschlag einhergehen:
https://www1.wdr.de/radio/cosmo/podcast/tech/e-evidence-verordnung-100.html
Herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Elisabeth
Pressemitteilung: E-Evidence: Berichtsentwurf im Ausschuss versucht zu
retten, was nicht zu retten ist
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll es Ermittlern künftig in der
EU möglich sein, Provider grenzüberschreitend zur Herausgabe von
personenbezogenen Daten zu verpflichten. Die Bundesregierung hatte
diesen Vorschlag wegen erheblicher grundrechtlicher Bedenken abgelehnt,
wurde aber im Rat überstimmt. Am 11.11.2019 hat die Berichterstatterin
im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament den ersten
Vorschlag für den Standpunkt des Parlaments gemacht. Heute endet die
Frist für Änderungsanträge.
Nach einer Stellungnahme der netzpolitischen Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. enthält der Entwurf viele Verbesserungen, löst aber
das grundlegende Problem nicht: Es wäre noch immer möglich, dass
Behörden aus anderen EU-Staaten inländische Provider zur Herausgabe von
Daten zu verpflichten, obwohl dies nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre.
Die wichtigste Neuerung: Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll die
Möglichkeit haben, der Datenherausgabe binnen 10 Tagen zu widersprechen.
Das ist zwar ein Fortschritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Die
Digitale Gesellschaft fordert, dass eine Entscheidung im Zielstaat
zwingend erforderlich sein muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass
Behörden aus EU-Ländern, in denen der Rechtsstaat marodiert, die
Verordnung nicht für politische Verfolgung missbrauchen.
„Der Berichtsentwurf hat aus grundrechtlicher Perspektive eine Vielzahl
von Verbesserungen eingebracht. Unter den vorgeschlagenen Änderungen
finden sich Ablehnungsmöglichkeiten für den Staat, in dem der Provider
sitzt, verbesserter Rechtsschutz für Betroffene und Stärkungen der
Beschuldigtenrechte. Er löst aber das fundamentale Problem des
Vorschlags nicht“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Analyse des Berichtsentwurfs finden Sie hier:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/grenzueberschreitender-datenzugriff…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/pressemitteilung-e-evidence-bericht…
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Elisabeth Niekrenz
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Liebe Freunde und Freundinnen der Digiges,
seid einiger Zeit arbeiten wir zu dem Thema Gesundheitsdaten, da gerade
ein Gesetz nach dem anderen erlassen wird, mit dem Datensicherheit und
Datenschutz ausgehebelt werden. Gestern haben wir uns in einem Offenen
Brief an die Abgeordneten des Bundestag gewandt, heute haben wir die
Presse darüber informiert. Beiliegend senden wir den Brief und
nachfolgend die Presseinfo.
Herzliche Grüße
Elke
Presseinformation*
*
https://digitalegesellschaft.de/2019/11/presseinformation-offener-brief-an-…
*
*Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale
Speicherung von Gesundheitsdaten! *
Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und
Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle
Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im
Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung
und Innovation (DVG) zuzustimmen.
Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen
Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der
Krankenkassen über das Informationssystem Versorgungsdaten
(Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e
Sozialgesetzbuch V) aufbereitet. Nun sollen in einem
Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller
Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von
Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im
Forschungszentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden.
Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen, dass die
Sicherheit bei einer zentralen Speicherung von sensiblen Daten weder
technisch noch organisatorisch zu gewährleisten ist und schreiben: „Eine
zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der
Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung
bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche
Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.“
Gefordert wird, das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen
insgesamt zu überarbeiten, wobei drei Forderungen ins Zentrum gestellt
werden:
* Dezentrale und nach Zwecken getrennte Verarbeitung von Gesundheitsdaten
* Freiwilligkeit der Speicherung von Gesundheitsdaten der Versicherten
ohne Hintertür über die Krankenkassendaten
* Grundvoraussetzung für Datenweitergabe und Datenspeicherung muss
eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus
Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert.
Pressekontakte
Elke Steven, Elke.Steven(a)digitalegesellschaft.de, 030 450 840 17, 0177
7621303
Jan Kuhlmann, kontakt(a)patientenrechte-datenschutz.de, 0151 23278225
--
Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 18
Liebe Freunde und Freundinnen der Digitalen Gesellschaft,
wir müssen uns auch erst ein wenig an den neuen Verteiler gewöhnen.
Erste unkommentierte Infos habt Ihr bereits erhalten. Heute schicken wir
Euch die Einladung zum 87. Netzpolitischen Abend. Kommt und diskutiert
mit uns! Wir werden ab 19:15 auf der c-base sein und freuen uns, Euch zu
treffen.
Falls Ihr Ideen für Themen und/oder Referenten und Referentinnen habt,
könnt Ihr mir diese gerne schicken.
Den nächsten Netzpolitischen Abend gibt’s am Dienstag, den 5. November
2019, wie immer ab 20 Uhr auf der c-base <https://www.c-base.org/>.
Einmal im Monat bringt die netzpolitische Organisation Digitale
Gesellschaft e.V. netzpolitisch Interessierte und Aktive auf der c-base
<https://www.c-base.org/> in Berlin zusammen. In kurzen Vorträgen
stellen interessante Menschen spannende Themen, Projekte, Initiativen
und Kampagnen aus der Weite des Politikfeldes Netzpolitik vor. Die
inhaltliche Bandbreite ist ebenso hoch wie der Praxisbezug, weshalb die
Veranstaltung sowohl bei netzpolitischen Einsteigern als auch bei
Erfahrenen beliebt ist. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, andere
Aktive kennenzulernen und bei Mate oder Bier ins Gespräch zu kommen. Die
Netzpolitischen Abende finden an jedem ersten Dienstag im Monat ab 20
Uhr statt. Der Eintritt ist frei.
Programm
Kosmas Zittel
<https://www.whistleblower-net.de/uber-uns/geschaeftsfuehrer/>: *Warum
brauchen wir ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz?*
Ob Donald Trump, LuxLeaks, Football Leaks, Steuer-CDs oder Toll Collect
– fast täglich berichten die Medien von neuen Enthüllungen durch
Whistleblower. Doch wie sieht die Lage für Whistleblower in Deutschland
aus? Welche Konsequenzen haben sie zu befürchten? Wann und wie ist
Whistleblowing erlaubt? Was wird sich durch die neue EU-Richtlinie
verändern? Über all diese Fragen wollen wir uns mit Kosmas Zittel,
Vorstandreferent bei Whistleblower Netzwerk e.V., austauschen.
Elisabeth Niekrenz
<https://digitalegesellschaft.de/uber-uns/unsere-mitarbeiter/>:
*E-Evidence: Strafermittlungen über Grenzen hinweg*
Die EU verhandelt derzeit über eine Verordnung, mit der Provider zur
Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden aller EU-Länder verpflichtet
werden sollen. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der
ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der
Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Warum dieser Vorschlag
Datenschutz, den Schutz vor politischer Verfolgung sowie das
internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen gefährdet und was
die Digiges dagegen tut, erfahrt ihr hier.
Marita Wiggerthale <https://www.oxfam.de/kontakt/marita-wiggerthale> und
Jan Schallaböck <https://irights-law.de/team/jan-schallaboeck/>: *Will
die Politik die Macht der Digitalkonzerne beschränken?*
Die Marktmacht der Digitalkonzerne macht auch der Politik Sorgen. Denn
die digitale Ökonomie wird bereits heute von kaum mehr als einer
Handvoll Konzerne beherrscht. Nun will die Bundesregierung das
Kartellrecht ändern, um den Missbrauch von Marktmacht durch digitale
Plattformen besser erfassen und effektiv abstellen zu können. Jan
Schallaböck von der Digitalen Gesellschaft und Marita Wiggerthale von
Oxfam geben einen Überblick über die vorliegenden Vorschläge und stellen
ihre vorläufige Bewertung vor.
Chris Köver <https://netzpolitik.org/author/chris-koever/>:
*KI-Ethik-Richtlinien *
Organisatorisches
Ihr findet die c-base in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist
wie immer ab 19:15 Uhr, los geht’s um 20 Uhr, selbstverständlich auch im
Stream unter http://c-base.org
<https://www.youtube.com/channel/UCpAwXRcytxycyHK8P_xn0ag>. Der Eintritt
ist frei.
Hashtag
Der Hashtag für diesen Abend ist #npa087
<https://twitter.com/search?f=tweets&q=%23npa087&src=typd>, gebraucht
ihn gerne und reichlich, auch für Feedback und Fragen, wenn ihr nicht
vor Ort sein könnt.
Herzliche Grüße
Elke
--
Dr. Elke Steven
Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e.V.
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Pressemitteilung: Kein grenzüberschreitender Direktzugriff auf Daten –
13 Organisationen warnen in offenem Brief vor E-Evidence-Verordnung
13 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich in einem offenen
Brief an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, um vor der
E-Evidence-Verordnung zu warnen. Sie fordern zunächst eine Evaluation
der Europäischen Ermittlungsanordnung.
Mit der Verordnung könnten nationale Strafverfolger EU-weit Provider
zwingen, Daten herauszugeben – ohne dass das Land, in dem der Provider
sitzt oder die Daten gespeichert sind, mitentscheidet. Zum Beispiel
müssten E-Mail-Dienste oder Messenger Verbindungsdaten und sogar Inhalte
von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat,
wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder
in dem der Beschuldigte lebt, überhaupt eine Straftat ist.
„Der Vorschlag nimmt Staaten die Möglichkeit, die Grundrechte ihrer
Bürger zu schützen. Er höhlt das europäische Datenschutzrecht aus und
droht, das bestehende internationale System der Rechtshilfe in
Strafsachen zu beschädigen,“ heißt es in dem Schreiben.
Die Organisationen kritisieren weiter, dass politische Verfolgung über
Staatsgrenzen hinweg durch den Verzicht auf beidseitige Strafbarkeit
erleichtert erleichtert wird. „Wenn eine Tat in einem Staat legal ist,
dann dürfen dort ansässige Provider nicht gezwungen werden, Beweismittel
über solche Vorgänge herauszugeben,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische
Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.
Auch Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte werden nicht
geschützt. So können auch anwaltliche, journalistische oder ärztliche
Tätigkeiten betroffen sein. „Die Verhandlungen über ein
Partnerschaftsabkommen mit den USA führen im schlimmsten Fall zur
Echtzeit-Überwachung unserer Online-Kommunikation durch die
Ermittlungsbehörden. Presse- und Meinungsfreiheit sind gefährdet“, so
Alexander von Gernler, Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik
e.V. (GI).
„Die E-Evidence-Verordnung wäre toxisch für die Rechtsstaatlichkeit in
der EU“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Das gilt
insbesondere in Kombination mit flächendeckender Vorratsdatenspeicherung
und dem derzeitigen Wettbewerb zur Einschränkung von Grundrechten, den
sich die Regierungen der EU-Länder aktuell liefern.“
Vieles spricht gegen die Notwenigkeit der E-Evidence: Mit der
Europäischen Ermittlungsanordnung schuf die EU erst vor wenigen Jahren
ein Instrument, dass grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert.
Eine Evaluation fand bis heute nicht statt.
Nachdem die Kommission den Entwurf zur E-Evidence-Verordnung im April
2018 auf den Weg gebracht hatte, votierte Deutschland im Dezember 2018
dagegen, wurde aber überstimmt. Derzeit erarbeitet der Ausschuss des
europäischen Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) einen Bericht. Währenddessen hat die Kommission bereits
Verhandlungen mit den USA über ein Partnerschaftsabkommen gestartet.
Damit übergeht sie das Parlament, das sich noch nicht auf einen
Standpunkt festgelegt hat.
Pressekontakt:
Digitale Gesellschaft e.V.
presse(a)digitalegesellschaft.de
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Link zum offenen Brief (pdf):
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2019/10/offener_brief_ee…
Link zum offenen Brief (html):
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/offener-brief-an-die-deutschen-abge…
Link zu dieser Pressemitteilung:
https://digitalegesellschaft.de/2019/10/pressemitteilung-kein-grenzuebersch…
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Elisabeth Niekrenz
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