LiebeFreunde, liebe Freundinnen der Digiges,
(1) in einer Woche endet die Bewerbungsfrist. Wir suchen /eine/n
politische/n Referent/in/ (Advocacy Manager/in) für 32h pro Woche und
zunächst befristet für ein Jahr bei der Digitalen Gesellschaft. Diese
Info gerne weitergeben!
<https://digitalegesellschaft.de/2018/07/stellenanzeige-advocacy-manager/>
https://digitalegesellschaft.de/2018/07/stellenanzeige-advocacy-manager/
(2) Am 7. August findet unser Netzpolitische Abend in der c-base statt.
Ein Schwerpunkt ist diesmal die staatliche Überwachung, die gerade
wieder in sieben-Meilen-Stiefeln voranschreitet.Matthias Monroy
<https://netzpolitik.org/author/matthias/> referiert über „Elektronische
Beweismittel“. Die EU-Kommission will die Herausgabe von Inhaltsdaten,
Verkehrsdaten und Bestandsdaten durch die Internetdienstleister erleichtern.
Marie Bröckling <https://netzpolitik.org/author/marie-broeckling/>
berichtet zur Welle der neuen Polizeigesetze
<https://www.heise.de/tp/features/Eine-neue-Sicherheitsarchitektur-Vor-die-Lage-kommen-4116041.html>
(Bayern
<http://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-05-23/46c824bcd4f3a21c61b6897b9a6aae86/?GEPC=s5>,
NRW <https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/>, Sachsen, Niedersachsen).
Aktuelles aus der Arbeit der Digitalen Gesellschaft berichtet Benjamin
Bergemann. Patty, Jonas und Makus stellen die Privacy Week
<http://www.privacyweek.berlin/> Berlin vor, an der sich die Digitale
Gesellschaft beteiligt.
https://digitalegesellschaft.de/2018/07/74-npa/
(3) Heute, Freitag, 27. Juli 2018, haben wir anlässlich der
Veröffentlichung der Löschberichte durch die Betreiber sozialer Netzwerk
erneut vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit gewarnt.
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**Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gefährdet die Meinungsfreiheit**
**Stellungnahme anlässlich der Veröffentlichung der Löschberichte
durch die Betreiber sozialer Netzwerke**
**
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https://digitalegesellschaft.de/2018/07/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-net…
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Schöne Sommertage und beste Grüße
Elke Steven
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*Der Kampf für digitale Grundrechte ist nicht umsonst – Die Digitale
Gesellschaft bleibt auf Spenden angewiesen und freut sich über
Fördermitglieder.*
IBAN: DE88 4306 0967 1125 0128 00
BIC: GENODEM1GLS (44789 Bochum)
oder:
https://digitalegesellschaft.de/unterstuetzen/
und
https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/11/Antrag-auf-F%C3%…
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**Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gefährdet die Meinungsfreiheit**
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**Stellungnahme anlässlich der Veröffentlichung der Löschberichte
durch die Betreiber sozialer Netzwerke**
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https://digitalegesellschaft.de/2018/07/das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-net…
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*In einem breiten Bündnis ha**t sich die „Digitale Gesellschaft“ **im
April 2017 mit der „Deklaration für Meinungsfreiheit“
(
https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/) gegen das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz engagiert. Jetzt legen **die **drei**größten
in Deutschland vertretenen sozialen Netzwerke gemäß NetzDG erstmals
Löschberichte **v**or**.****Da**mit**liegen**erste konkrete Zahlen zur
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und erste Tendenzen **zu
**de**n**Folgen durch die Gesetzesanwendung **vor**. *
*In **der Gesetzesbegründung **heißt es,**das NetzDG **solle**die
Betreiber sozialer Netzwerke dazu bewegen, strafbare Inhalte schneller
als bisher zu löschen. **E**ine freie und demokratische
Kommunikationskultur **soll**e**so**auf diesen Plattformen gesichert
werden. **S**taatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung **wurden so **mit
dem NetzDG **an Privatunternehmen übertragen. **Der Rechtsweg wird so
ausgehebelt. Hohe Bußgelder in Verbindung mit **kurzen Reaktionsfristen
**verstärken **die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im **Zweifel
**für die Löschung oder Sperrung **von **Inhalte**n **entscheiden, die
sich im Graubereich befinden. **Das gefährdet das Grund- und
Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. *
*Aus den Löschberichten lässt sich **entnehmen**, dass Betreiber
sozialer Netzwerke **teilweise **einen nicht unerheblichen Aufwand
betreiben, um das NetzDG rechtskonform umzusetzen. Darüber hinaus haben
die Anzahl der Beschwerden, die Anzahl der gelöschten Inhalte oder auch
Löschquoten jedoch nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. **Die
Möglichkeiten, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu melden, sind
unterschiedlich leicht zugänglich ausgestaltet. Das Meldeaufkommen
unterliegt den Einflüssen aktueller politisch-gesellschaftlicher
Debatten und kann von Netzwerk zu Netzwerk **zu **unterschiedlich**en
Ergebnissen führen. Wenig aussagekräftig ist auch die Anzahl der
tatsächlich vorgenommenen Löschungen, weil es keine auf Deutschland
bezogenen Vergleichszahlen für die Zeit vor dem Inkrafttreten des NetzDG
gibt. **Ein großer Teil der Löschungen wird jedoch aufgrund eines
Verstoßes gegen die unternehmensspezifischen Inhaltsrichtlinien
vorgenommen. *
*Löschungen durch die **Betreiber der **sozialen Medien lassen
ungeklärt, ob es um strafbare Äußerungen ging und verhindern eher eine
gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden Hass und
der Menschenfeindlichkeit. **Auch wenn die Betreiber der sozialen
Netzwerke sich Mühe geben, die Meinungsfreiheit nicht einzuschränken,
sondern nur die Inhalte zu löschen, die ihren eigenen Standards oder den
im NetzDG genannten spezifisch deutschen Gesetzen wider**s**prechen,
bleiben tiefe Zweifel an der Wirkung. Für eine Strafverfolgung ist
allein der Staat mit seinen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten
zuständig. *
„*Die vorgelegten Statistiken schweigen an den entscheidenden Stellen.
**Jede unberechtigt gelöschte Meinungsäußerung ist ein Angriff auf das
Grundrecht. Keine Instanz prüft, wie oft dies erfolgt. **Wie mit
Widersprüchen gegen Löschungen – soweit dies überhaupt möglich ist –
umgegangen wird, bleibt unklar. Eine Einrichtung der Regulierten
Selbstregulierung gibt es noch gar nicht und würde bisher auch nicht in
Anspruch genommen. **Straftaten aber werden unsichtbar gemacht, statt
strafrechtlich verfolgt **zu werden**. **Es ist richtig**, dass
dem**Aufkommen von Hassrede**n**und absichtlichen Falschmeldungen im
Netz **gesellschaftlich, politisch und manchmal auch strafrechtlich
begegnet werden muss.****Das Strafrecht ist jedoch allein ein
ungeeignetes Mittel, mit **gesellschaftlichen **Problemen umzugehen“
**kritisiert Elke Steven, Geschäftsführerin des Vereins „Digitale
Gesellschaft“. *
*Zentral bleibt es, das hohe Gut der Meinungsfreiheit, wie auch der
Presse und Rundfunkfreiheit, zu schützen. Das Recht auf Meinungsfreiheit
findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer
verletzt werden. Eine Demokratie ist darauf angewiesen, den offenen
Meinungsstreit zuzulassen und zugleich dafür zu sorgen, dass Regeln des
Respekts vor dem Anderen eingehalten werden. *
*D**en Ursachen von Hass und Menschenfeindlichkeit **muss **auf den
Grund **gegangen werden**. Die soziokulturellen und psychosozialen
Faktoren, die das Entstehen derartiger Haltungen begünstigen, müssen
wissenschaftlich erforscht werden, um ihnen on- und offline gezielt
entgegenzuwirken. Im Online-Bereich sind Investitionen in die Förderung
der Medienkompetenz zentral, die nicht nur auf technisches Know How,
sondern v.a. auch auf digitale Diskursfähigkeit und Zivilcourage hin
ausgerichtet sind. *
Unerlässlich ist es, von Hasskriminalität Betroffene effektiv vor
Übergriffen im Netz zu schützen. Zu diesem Zweck ist es notwendig,
sowohl die Digitalkompetenz in Opferberatungsstellen zu fördern als auch
Unterstützungsangebote insgesamt offensiv und breit bekannt zu machen.
Betroffene und Berater*innen müssen wissen, wie Accounts auf sozialen
Netzwerken nachhaltig gesichert werden und an wen sie sich im Fall von
Übergriffen wenden können. Förderung und Öffentlichkeit für solche
Angebote können zudem die gesellschaftliche Wahrnehmung des Problems
insgesamt schärfen und so einen zusätzlichen Aufklärungsbeitrag leisten.
*Berichte der Betreiber sozialer Netzwerke:*
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